ranimi
08.01.2010, 08:35
Hallo,
nun war ich über ein Jahr krank, wurde zum Ende 2009 ausgesteuert und bin jetzt arbeitssuchend gemeldet. Ich bekomme ja rückwirkend seit 12/2008 eine halbe Rente, aber der Vdk hat gemeint ich solle mich ruhig arbeitssuchend melden, denn ich hätte Anspruch auf halbes Alg1. Auf dem Arbeitsamt hat sie mich erst blöd angemacht, was ich eigentlich wolle, aber als ich damit kam, das der RA des VDK mir gesagt hat, das mir das zusteht, da ging dann alles plötzlicherweise. Bekomme jetzt noch einen Termin zur Berufsberatung, weil ich ja berufsunfähig bin. Mal sehen, zu was für einem Wunderberuf die mir jetzt raten. Den Rentenbescheid hab ich ja widerrufen. Soll ich der vom AA das jetzt sagen. das ich im Widerruf bin, oder fasst die das dann blöd auf, hinsichtlich ich wole mich gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Danke für alle Erfahrungstips.
Brigitte:gruebel:
nun war ich über ein Jahr krank, wurde zum Ende 2009 ausgesteuert und bin jetzt arbeitssuchend gemeldet. Ich bekomme ja rückwirkend seit 12/2008 eine halbe Rente, aber der Vdk hat gemeint ich solle mich ruhig arbeitssuchend melden, denn ich hätte Anspruch auf halbes Alg1. Auf dem Arbeitsamt hat sie mich erst blöd angemacht, was ich eigentlich wolle, aber als ich damit kam, das der RA des VDK mir gesagt hat, das mir das zusteht, da ging dann alles plötzlicherweise. Bekomme jetzt noch einen Termin zur Berufsberatung, weil ich ja berufsunfähig bin. Mal sehen, zu was für einem Wunderberuf die mir jetzt raten. Den Rentenbescheid hab ich ja widerrufen. Soll ich der vom AA das jetzt sagen. das ich im Widerruf bin, oder fasst die das dann blöd auf, hinsichtlich ich wole mich gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Danke für alle Erfahrungstips.
Brigitte:gruebel: