Eggert
11.04.2004, 17:50
:gruebel: Hallo und frohe Ostern zusammen,
Habe einmal eine Frage an alle " MB-Gurus "!
Durch meinen MB hat sich im laufe der Zeit auch als Begleit-
erscheinung eine mittlere Osteoporose ausgebildet.
Dadurch wurde auch mein Oberkieferknochen in Mitleiden-
schaft gezogen. Nun beginnen sich meine oberen Vorder-
sähne langsam zu lockern und ich habe Sorgen sie mit
der Zeit zu verlieren.
Da ich sehr viel Kundenkontakt habe, kann ich es mir
natürlich nicht erlauben ohne Zähne herumzulaufen.
Meine Frage:
Im Sozialgesetzbuch VI Zweiter Titel § 15 heist es:
"Zahnärtzliche Behandlung einschließlich der Versorgung
mit Zahnersatz wird nur erbracht, wenn sie unmittelbar und
gezielt zur wesentlichen Besserung und Wiederherstellung
der Erwerbsfähigkeit, insbesondere zur Ausübung des Berufs,
erforderlich und soweit sie nicht als Leistung der Krankenkasse
oder als Hilfe des Sozialhielfegesetes zu erbringen ist".
Wer hat Erfahrung mit der Erstattung in solchen Fällen gemacht.
D a n k e !
mfg
WE
Habe einmal eine Frage an alle " MB-Gurus "!
Durch meinen MB hat sich im laufe der Zeit auch als Begleit-
erscheinung eine mittlere Osteoporose ausgebildet.
Dadurch wurde auch mein Oberkieferknochen in Mitleiden-
schaft gezogen. Nun beginnen sich meine oberen Vorder-
sähne langsam zu lockern und ich habe Sorgen sie mit
der Zeit zu verlieren.
Da ich sehr viel Kundenkontakt habe, kann ich es mir
natürlich nicht erlauben ohne Zähne herumzulaufen.
Meine Frage:
Im Sozialgesetzbuch VI Zweiter Titel § 15 heist es:
"Zahnärtzliche Behandlung einschließlich der Versorgung
mit Zahnersatz wird nur erbracht, wenn sie unmittelbar und
gezielt zur wesentlichen Besserung und Wiederherstellung
der Erwerbsfähigkeit, insbesondere zur Ausübung des Berufs,
erforderlich und soweit sie nicht als Leistung der Krankenkasse
oder als Hilfe des Sozialhielfegesetes zu erbringen ist".
Wer hat Erfahrung mit der Erstattung in solchen Fällen gemacht.
D a n k e !
mfg
WE