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Vollständige Version anzeigen : Wie beurteilt das Arbeitsamt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


floehchen
29.03.2004, 12:56
Arbeitslos und krank - jeder von uns kann davon betroffen sein -
und was kommt dann???

Ein Hilferuf erreichte mich !!
Diese Frage kann ich nicht beantworten - vielleicht für alle in diesem Forum sehr interesant!

Bedingt durch mehrfache Erkrankung wurde dem AA immer wieder eine neue Krankmeldung übersandt.Die vom AA festsetzten Besprechungstermine konnten nicht eingehalten werden.
Jetzt liegt wieder eine neue Krankmeldung dem AA vor , jedoch verlangt das AA wie folgt:
"Ich darf Sie nun darauf hinweisen, dass eine AU lediglich eine berufliche Tätigkeit aussc hließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber, ob aus gesundheitl. Gründen ein Meldetermin nicht wahrgenommen werden kann bzw. der Besuch von Informations- o. Schulungsveranstaltungen nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich auch während Sie krank geschrieben sind, verpflichtet sind, z.B. Meldetermine beim AA wahrzunehmen.

Ohne ein ergänzendes aussagekräftiges Attest Ihre behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt, dass Sie entweder nicht geh- o. reisefähig sind(Bettlägerigkeitsbesch.) bzw. wegen der Art Ihrer Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldetermin erscheinen können, kann ich künfitg Ihr Fernbleiben nicht mehr
aktzeptieren. Bitte leben Sie dieses Attest bei.
Sollten Sie also künftig krank geschrieben werden u. bspw. einen Meldetermin nicht wahrnehmen,
obwohl Ihre Erkrankung ein pers. Erscheinen zulassen würde, wird Ihr Nichterscheinen als
unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen müssten dan eintreten."

Die Rücksprache beim Hausarzt ergab, dass diese Bescheinigung /Attest Gebühren kostet.
Der Arzt vertrat die Meinung, wann das AA dieses verlangt, möchte das AA auch hierfür die Kosten übernehmen.

So - nun steht man da und fragt:
WAS SOLL ICH MACHEN ?????
Ich gehe davon aus, dass das AA nicht vom Arzt verlangen kann, eine Auskunft über die Art der Erkrankung zu geben.
Der Patient muß seine Einwilligung geben, ansonsten ein evtl. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?

WER - in diesem Forum - kann meine Frage beantworten u. wie soll man sich verhalten???

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Anhang:
Ergänzender Hinweis zur Einladung nur für den Fall, dass Sie zum Termin der beigefügten Einladung krank geschrieben sind und zum Termin nicht erscheinen(wollen).

(Wenn Sie am Termin arbeitsunfähig krank geschrieben sind oder trotz Krankschreibung erscheinen, ist der nachfolgende Text für Sie nicht maßgeblich).

Sie werden darauf hingewiesen, dass eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit lediglich eine berufliche Tätigkeit ausschließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber, ob aus gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin nicht wahrgenommen werden kann bzw. der Besuch von Informations- oder Schulungsveranstaltungen oder die Teilnahme an einer arbeitsamtsärztlichen Untersuchung nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich – auch während Sie arbeitsunfähig krank geschrieben sind –verpflichtet sind,
z.B. Meldetermine beim Arbeitsamt, auch beim Arbeitsamtsarzt, wahrzunehmen.

Ohne eine ergänzende aussagekräftige Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt, dass Sie entweder nicht geh- oder reisefähig sind, (Bettlägerigkeitsbescheinigung/Reiseunfähigkeitsbescheigung) bzw. wegen Art Ihrer Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldetermin erscheinen können, kann Ihr evtl. Fernbleiben nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie ggf. eine solche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei. Sollten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Einladung bereits an das Arbeitsamt abgeschickt haben, so reichen Sie ggf. diese hier verlangten Unterlagen nach.

Sollten Sie also arbeitsunfähig krank geschrieben werden oder sein und einen Meldetermin nicht wahrnehmen, obwohl Ihre Erkrankung ein pers. Erscheinen zulassen würde, wird Nichterscheinen als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen (siehe Einladungsschreiben) müssten dann eintreten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Arbeitsvermittlung


:rolleyes: floehchen

Sabine
29.03.2004, 13:26
Hallo Floehchen,

ich kann dich an dieser Stelle leider nur begrüßen und willkommen heißen.
Von den anderen Sachen hab ich keine Ahnung...bin aber sicher das du mindestens eine Antwort erhalten wirst.

:walk:

Liebe Grüße
Sabine

schneggel75
29.03.2004, 13:26
Hallo Floehchen

Das Arbeitsamt hat leider recht. Eine AU reicht wirklich nicht aus um einen Meldetermin nicht wahrzunehmen. Rufe beim AA an und sage denen dort, daß ein solches Attest mit Kosten verbunden ist und frag nach wer die Kosten dafür übernimmt. Ich denke aber, daß Du wohl in den sauren Apfel beißen und die Kosten selber tragen mußt.

Lieben Gruß Claudia

Gast_02
29.03.2004, 16:36
Hallo floehchen,

erst einmal ein images/my/willkommen.png an dich.

Leider hat das AA recht. Du hast deine Termine war zunehmen
und zu erscheinen, da dir sonst eine 3 Monatige Sperre auferlegt
werden kann.
Du bist nur entschuldigt wenn du nicht in der Lage bist Klar zu denken
und im AA nicht zu Fuss herumlaufen kannst, sprich also Bettlägrig.

Die Kosten für ein Attest musst du aus deiner Kasse bezahlen,
kannst diese Kosten aber beim Finanzamt geltend machen.

Einen schönen Gruss

der Graf

Uwe

:gruebel: :rolleyes: :gruebel:

Ulmka
29.03.2004, 20:01
Hallo Floehchen,

herzlich Willkommen in unserer großen Familie :) :knuddel: :)

Zum Arbeitsamt kann ich leider nix sagen, nach meinem Schub kann ich wieder gut arbeiten (ich habe heute Nachmittag sogar den Garten durchwühlt bei der schönen Sonne, hoffentlich muss ich das nicht büßen! ).

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

schnegge
29.03.2004, 21:34
hallo Flöhchen,

ich kann dir da leider auch nicht weiterhelfen, möchte dich aber herzlich willkommen heißen hier.

lieben Gruß
Margot

Turbo Biene
30.03.2004, 00:52
Von mir auch nur eine herzliches Willkommen in unsere Familie


http://www.dvmb-forum.de/images/my/503.gif

Als Schweizerin, kann ich nicht mitreden aber wie ich es lesen kann, hast Du schon rückmeldungen bekommen :applaus:

Na dann, wünsche ich Dir, eine Schmerzfreie Zeit, viel Sonnenschein und hoffe, das Du dich hier, wohl fühlen wirst :applaus:

Liebe :knuddel: Grüsse

Turbo Biene ;)

floehchen
30.03.2004, 10:50
D A N K E - für die Begrüßung -man kennt sich - oder ???

GrafDracula: zu diesem Thema auch Antworten unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum

Beitrag vom 29. 03. 04

Antworten u.a. von AA-Mitarbeitern (?)

Wünsche Euch allen einen schönen sonnigen Tag -

http://www.wbaumgarten.de/Smilys1/1890028.giffloehchen:sport:

uedeke
30.03.2004, 12:13
Hallo Floehchen,

auch von mir ein recht herzliches Willkommen bei uns und ich hoffe, Du kannst Dich wohlfühlen.

Uedeke:)

Engelbert
31.03.2004, 09:36
Hallo Flöhchen

Der Hilferuf der Dich da erreicht ist wohl mit Vorsicht zu genießen.

Ich denke jemand der selber zum Arzt gehen kann kann auch zu Arbeitsamt gehen, wird natürlich schwierig wenn zur vom Arbeitsamt festgesetzten Besuchszeit wichtigere zu tun ist.

Außerdem hat das Arbeitsamt sich jetzt ja erst mal mit einer Warnung begnügt und für die Wiederholung Konsequenzen angedroht, das ist doch human.

Um mich da entrüstet zu zeigen fehlen mir konkrete Angaben zur Erkrankung, eher habe ich den Verdacht das da jemand angst hat als Schmarotzer entlarvt zu werden.

Einen schönen Gruß

Engelbert

floehchen
31.03.2004, 10:56
Hallo, Engelbert
bitte sprich nicht soooooooooooooo harte Worte.....
wir alle sollten an die chronisch Kranken denken ....
kannst Du immer Deinen Hausarzt aufsuchen?..
das von mir ins Forum gestellte Thema erhielt
"viele Antworten" .... und es geht wirklich nicht darum , ob
Schmarotzer oder nicht .....
in diesem Sinne
:sport: goldkäfer
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"Das Größte, was ein Mensch leisten kann, ist, wieder aufzustehen, nachdem man ihn in die Knie gezwungen hat".
(V. Lombardi)

Engelbert
01.04.2004, 23:19
Hallo

Wenn das was ich da angedeutet habe für dich schon harte worte sind so bitte ich um Entschuldigung.

Leider vermag auch der Gedanke an Chronisch Kranke mir da keine andere sichtweise bringen zu mal ich selber einer bin. Bisher war es mir noch immer möglich meinen Arztselber aufzusuchen, es hat allerdings schon mal länger gedauert.

Ich denke das die Frage nach Schmarotzer aus sicht des Arbeitsamtes sich schon stellt, auch wenn das Arbeitsamt es sicher in andere worte kleidet.

Viele grüße Engelbert

Andrea
02.04.2004, 06:14
aus eigener Erfahrung kann ich das berichten: Muß mich alle 3 Monate bei AA melden, damit meine Rentenausfallzeiten weiter laufen. Obwohl ich überall ausgesteuert bin. Aber durch das Rentenverfahren habe ich darauf Anspruch. Im Wechsel darf ich anrufen, bzw. muß ich mich alle halbe Jahre persönlich vorstellen. Mit meiner Schwerbeschädigung habe ich das " Privileg" sofort ran zu kommen. Egal wie voll es ist. Ich darf mich vordrängeln.
Da ich im Schnitt ca. 1Woche Spielraum für diesen Anruf bzw. Besuch habe, kann ich es gut mit meinem täglichen Befinden abstimmen.Und das AA kann nicht in den Körper desjenigen rein sehen, was Dir wirklich schmerzt. Sie wollen nur sehen, daß Du willig bist mit zuarbeiten. Nenn es Schikane. Ich denke aber, es ist genau das Rcihtige um die " Schmarotzer" wie Engelbert es sagt zu entlarven. Das heißt doch nicht, daß Du bzw. Dein Bekannter damit gemeint ist. Ach ja, ich habe ein G- ist also auch kein Freifahrtschein.

Gruß
Andrea

Gast_01
02.04.2004, 06:58
Also ich war nicht immer in der Lage selber zum Arzt zu gehen aber mein Hausarzt macht dann Hausbesuche. Wenn man einen akuten Schub hat kann man zudem beim Arbeitsamt anrufen und der Termin wird verschoben. War zumindest bei mir nie ein Problem. Jetzt habe ich Rente und das Thema hat sich bei mir erledigt

floehchen
03.04.2004, 18:14
hallo,
dieses thema ist nun endgültig beendet....

"Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleise wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren.
Dabei fängt nur etwas Neues, Gutes an.
Solange Leben da ist, gibt es auch Glück." (Leo Tolstoi)

floehchen
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"Das Größte, was ein Mensch leisten kann, ist, wieder aufzustehen, nachdem man ihn in die Knie gezwungen hat".
(V. Lombardi)

Andrea
03.04.2004, 18:39
wie beendet...nicht danke für die Antworten ?
Du hast doch angefragt. Also, ich werd DIR nicht mehr antworten. Denn jeder weiß selber, ob er noch was zu dem geposteten Thema zu sagen hat oder nicht. Wir hatten genug Stress die letzten Wochen. Erst das Ding mit dem Vornamen und dann stellst Du Fragen für Leute, die eh im Forum unterwegs sind und selber dann erleichtert berichten, wie es ausgegangen ist ? Alles sehr merkwürdig.
In dem Sinne..
Andrea:aerger:

bodojannasch
04.04.2004, 08:10
Ja Andrea und auch Engelbert !
Eure Meinung ist auch meine.Etwas Mitwirkung ist ja wohl nicht zuviel verlangt.Ich mecker auch oft rum,aber meine Pflichten erfülle ich,genau wie ihr.Ist ja wohl ok,nur verwarnt zu werden.Hätte schlimmer ausgehen können.Tolstoi kann da auch nicht helfen.Floehchen,such Dir Deinen Weg,den Du gehen willst,dazu das passende Ziel.Ziellos umherzuirren,dabei seine Pflichten zu vergessen,halte ich für sehr hilflos und stur.
Also dann liebe Grüße an alle von Bodo

floehchen
04.04.2004, 14:34
Hallo,

gleich zu Anfang des Postings stand:
"Ein Hilferuf erreichte mich."

Ich kann leider nicht darüber berichten, wie die Sache ausgegangen ist,
................. ich bin nicht die/der BETROFFENE!!!!.................

Stellte dieses Thema nur zur allgem. Information ins Forum für all diejenigen, die auch einmal das gleiche mit dem AA erleben könnten.

Alle Informationen, welche von Euch zu diesem Thema ins Forum gestellt wurden, konnte ich an die "fragende Person" weiterleiten.

Danke für Eure Mühe - über das Ergebnis ist mir nichts bekannt.-

Ich denke, somit ist das Thema beendet.
floehchen

bodojannasch
04.04.2004, 16:06
Es ist sehr schlimm,Dich hier kritisiert zu haben.Da es sich nicht um Dich handelt,möchte ich natürlich alle an Dich namentlich gerichteten Kritiken zuirücknehmen.Die Meinung jedoch bleibt für die/den Betroffene/n .
Gut,dass Du es erwähnt hast.
Au weia.Liebe Grüße von Bodo an Dich.
Hauptsache,Du vegibst mir meiner bösen Tat.

:trost: