floehchen
29.03.2004, 12:56
Arbeitslos und krank - jeder von uns kann davon betroffen sein -
und was kommt dann???
Ein Hilferuf erreichte mich !!
Diese Frage kann ich nicht beantworten - vielleicht für alle in diesem Forum sehr interesant!
Bedingt durch mehrfache Erkrankung wurde dem AA immer wieder eine neue Krankmeldung übersandt.Die vom AA festsetzten Besprechungstermine konnten nicht eingehalten werden.
Jetzt liegt wieder eine neue Krankmeldung dem AA vor , jedoch verlangt das AA wie folgt:
"Ich darf Sie nun darauf hinweisen, dass eine AU lediglich eine berufliche Tätigkeit aussc hließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber, ob aus gesundheitl. Gründen ein Meldetermin nicht wahrgenommen werden kann bzw. der Besuch von Informations- o. Schulungsveranstaltungen nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich auch während Sie krank geschrieben sind, verpflichtet sind, z.B. Meldetermine beim AA wahrzunehmen.
Ohne ein ergänzendes aussagekräftiges Attest Ihre behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt, dass Sie entweder nicht geh- o. reisefähig sind(Bettlägerigkeitsbesch.) bzw. wegen der Art Ihrer Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldetermin erscheinen können, kann ich künfitg Ihr Fernbleiben nicht mehr
aktzeptieren. Bitte leben Sie dieses Attest bei.
Sollten Sie also künftig krank geschrieben werden u. bspw. einen Meldetermin nicht wahrnehmen,
obwohl Ihre Erkrankung ein pers. Erscheinen zulassen würde, wird Ihr Nichterscheinen als
unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen müssten dan eintreten."
Die Rücksprache beim Hausarzt ergab, dass diese Bescheinigung /Attest Gebühren kostet.
Der Arzt vertrat die Meinung, wann das AA dieses verlangt, möchte das AA auch hierfür die Kosten übernehmen.
So - nun steht man da und fragt:
WAS SOLL ICH MACHEN ?????
Ich gehe davon aus, dass das AA nicht vom Arzt verlangen kann, eine Auskunft über die Art der Erkrankung zu geben.
Der Patient muß seine Einwilligung geben, ansonsten ein evtl. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
WER - in diesem Forum - kann meine Frage beantworten u. wie soll man sich verhalten???
---------------------------------------------------------------
Anhang:
Ergänzender Hinweis zur Einladung nur für den Fall, dass Sie zum Termin der beigefügten Einladung krank geschrieben sind und zum Termin nicht erscheinen(wollen).
(Wenn Sie am Termin arbeitsunfähig krank geschrieben sind oder trotz Krankschreibung erscheinen, ist der nachfolgende Text für Sie nicht maßgeblich).
Sie werden darauf hingewiesen, dass eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit lediglich eine berufliche Tätigkeit ausschließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber, ob aus gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin nicht wahrgenommen werden kann bzw. der Besuch von Informations- oder Schulungsveranstaltungen oder die Teilnahme an einer arbeitsamtsärztlichen Untersuchung nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich – auch während Sie arbeitsunfähig krank geschrieben sind –verpflichtet sind,
z.B. Meldetermine beim Arbeitsamt, auch beim Arbeitsamtsarzt, wahrzunehmen.
Ohne eine ergänzende aussagekräftige Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt, dass Sie entweder nicht geh- oder reisefähig sind, (Bettlägerigkeitsbescheinigung/Reiseunfähigkeitsbescheigung) bzw. wegen Art Ihrer Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldetermin erscheinen können, kann Ihr evtl. Fernbleiben nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie ggf. eine solche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei. Sollten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Einladung bereits an das Arbeitsamt abgeschickt haben, so reichen Sie ggf. diese hier verlangten Unterlagen nach.
Sollten Sie also arbeitsunfähig krank geschrieben werden oder sein und einen Meldetermin nicht wahrnehmen, obwohl Ihre Erkrankung ein pers. Erscheinen zulassen würde, wird Nichterscheinen als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen (siehe Einladungsschreiben) müssten dann eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Arbeitsvermittlung
:rolleyes: floehchen
und was kommt dann???
Ein Hilferuf erreichte mich !!
Diese Frage kann ich nicht beantworten - vielleicht für alle in diesem Forum sehr interesant!
Bedingt durch mehrfache Erkrankung wurde dem AA immer wieder eine neue Krankmeldung übersandt.Die vom AA festsetzten Besprechungstermine konnten nicht eingehalten werden.
Jetzt liegt wieder eine neue Krankmeldung dem AA vor , jedoch verlangt das AA wie folgt:
"Ich darf Sie nun darauf hinweisen, dass eine AU lediglich eine berufliche Tätigkeit aussc hließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber, ob aus gesundheitl. Gründen ein Meldetermin nicht wahrgenommen werden kann bzw. der Besuch von Informations- o. Schulungsveranstaltungen nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich auch während Sie krank geschrieben sind, verpflichtet sind, z.B. Meldetermine beim AA wahrzunehmen.
Ohne ein ergänzendes aussagekräftiges Attest Ihre behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt, dass Sie entweder nicht geh- o. reisefähig sind(Bettlägerigkeitsbesch.) bzw. wegen der Art Ihrer Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldetermin erscheinen können, kann ich künfitg Ihr Fernbleiben nicht mehr
aktzeptieren. Bitte leben Sie dieses Attest bei.
Sollten Sie also künftig krank geschrieben werden u. bspw. einen Meldetermin nicht wahrnehmen,
obwohl Ihre Erkrankung ein pers. Erscheinen zulassen würde, wird Ihr Nichterscheinen als
unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen müssten dan eintreten."
Die Rücksprache beim Hausarzt ergab, dass diese Bescheinigung /Attest Gebühren kostet.
Der Arzt vertrat die Meinung, wann das AA dieses verlangt, möchte das AA auch hierfür die Kosten übernehmen.
So - nun steht man da und fragt:
WAS SOLL ICH MACHEN ?????
Ich gehe davon aus, dass das AA nicht vom Arzt verlangen kann, eine Auskunft über die Art der Erkrankung zu geben.
Der Patient muß seine Einwilligung geben, ansonsten ein evtl. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
WER - in diesem Forum - kann meine Frage beantworten u. wie soll man sich verhalten???
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Anhang:
Ergänzender Hinweis zur Einladung nur für den Fall, dass Sie zum Termin der beigefügten Einladung krank geschrieben sind und zum Termin nicht erscheinen(wollen).
(Wenn Sie am Termin arbeitsunfähig krank geschrieben sind oder trotz Krankschreibung erscheinen, ist der nachfolgende Text für Sie nicht maßgeblich).
Sie werden darauf hingewiesen, dass eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit lediglich eine berufliche Tätigkeit ausschließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber, ob aus gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin nicht wahrgenommen werden kann bzw. der Besuch von Informations- oder Schulungsveranstaltungen oder die Teilnahme an einer arbeitsamtsärztlichen Untersuchung nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich – auch während Sie arbeitsunfähig krank geschrieben sind –verpflichtet sind,
z.B. Meldetermine beim Arbeitsamt, auch beim Arbeitsamtsarzt, wahrzunehmen.
Ohne eine ergänzende aussagekräftige Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt, dass Sie entweder nicht geh- oder reisefähig sind, (Bettlägerigkeitsbescheinigung/Reiseunfähigkeitsbescheigung) bzw. wegen Art Ihrer Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldetermin erscheinen können, kann Ihr evtl. Fernbleiben nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie ggf. eine solche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei. Sollten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Einladung bereits an das Arbeitsamt abgeschickt haben, so reichen Sie ggf. diese hier verlangten Unterlagen nach.
Sollten Sie also arbeitsunfähig krank geschrieben werden oder sein und einen Meldetermin nicht wahrnehmen, obwohl Ihre Erkrankung ein pers. Erscheinen zulassen würde, wird Nichterscheinen als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen (siehe Einladungsschreiben) müssten dann eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Arbeitsvermittlung
:rolleyes: floehchen