bodojannasch
13.03.2004, 09:57
Ich möchte hier mal einen Erfahrungsbericht zum Thema Aussteuerung geben.Ich finde das sehr lustig und auch typisch für Behördenwillkür.Ich bin da echt nicht sauer drüber,denn was habe ich denn von den Ämtern zu erwarten ?
Ich erhielt bis 19.2.2004 Krankengeld.Die Krankenkasse teilte mir im Oktober 2003 mit,mich rechtzeitig beim Arbeitsamt zu melden.Das tat ich dann auch 2 mal.Mir wurde gesagt,kommen Sie erst im Januar,denn es ist ja genug Zeit.Also ging ich im Januar zum Arbeitsamt,um mich arbeitslos zu melden.Alles ok dort,ich wurde vernünftig abgehört,keine Warnhinweise auf nichts.Nun kam mein Bewilligungsbescheid.30 Tage Leistungsminderung,da ich mich 50 Tage zu spät arbeitslos gemeldet habe.Ich hätte mich schon im November melden müssen.210 € erstmal weg.Ich habe natürlich Wiederspruch eingelegt,gehe damit nach Ablehnung Wiederspruch zum Anwalt.Das lasse ich mir nicht gefallen.Es hat mich niemand vom Arbeitsamt darauf hingewiesen,ich habe mich mehrmals im vergangenen Jahr gemeldet.Leider hatte das Personal wohl keine Lust,wollte es abwälzen.Am 11.03.2004 lief eine Sendung im Fernsehen vom RBB -ein Fall für Escher.Dort war ein Sozialrechtsanwalt.Er bestätigte,dass es immer mehr Gerichtsprozesse wegen Behördenwillkür beim Arbeitsamt gibt.Es sei eine bewußte und absichtliche Methode,Geldleistungen zu kürzen.Dazu brachte er unglaubliche Beispiele.Ein Großteil der Bundesregierung fordert die Auflösung der heiligen Kuh Arbeitsamt.Leider sind es zu perfekte Strukturen,die dies verhindern.Nochmals: Wer sich austeuern läßt,muß unbedingt 3 Monate vor Ablauf der Zahlungspflicht der Krankenkasse einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder Rentenantrag stellen.Sollte die Behörde beschwichtigen,lasst Euch damit nicht ein.Ich habe den Fehler der Gutgläubigkeit gemacht.Nehmt Euch einen Zeugen mit,immer !!!!
Ich halte Euch auf den laufenden.
Liebe Grüße von Bodo
Ein Applaus den Behörden:applaus: :applaus:
Ich erhielt bis 19.2.2004 Krankengeld.Die Krankenkasse teilte mir im Oktober 2003 mit,mich rechtzeitig beim Arbeitsamt zu melden.Das tat ich dann auch 2 mal.Mir wurde gesagt,kommen Sie erst im Januar,denn es ist ja genug Zeit.Also ging ich im Januar zum Arbeitsamt,um mich arbeitslos zu melden.Alles ok dort,ich wurde vernünftig abgehört,keine Warnhinweise auf nichts.Nun kam mein Bewilligungsbescheid.30 Tage Leistungsminderung,da ich mich 50 Tage zu spät arbeitslos gemeldet habe.Ich hätte mich schon im November melden müssen.210 € erstmal weg.Ich habe natürlich Wiederspruch eingelegt,gehe damit nach Ablehnung Wiederspruch zum Anwalt.Das lasse ich mir nicht gefallen.Es hat mich niemand vom Arbeitsamt darauf hingewiesen,ich habe mich mehrmals im vergangenen Jahr gemeldet.Leider hatte das Personal wohl keine Lust,wollte es abwälzen.Am 11.03.2004 lief eine Sendung im Fernsehen vom RBB -ein Fall für Escher.Dort war ein Sozialrechtsanwalt.Er bestätigte,dass es immer mehr Gerichtsprozesse wegen Behördenwillkür beim Arbeitsamt gibt.Es sei eine bewußte und absichtliche Methode,Geldleistungen zu kürzen.Dazu brachte er unglaubliche Beispiele.Ein Großteil der Bundesregierung fordert die Auflösung der heiligen Kuh Arbeitsamt.Leider sind es zu perfekte Strukturen,die dies verhindern.Nochmals: Wer sich austeuern läßt,muß unbedingt 3 Monate vor Ablauf der Zahlungspflicht der Krankenkasse einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder Rentenantrag stellen.Sollte die Behörde beschwichtigen,lasst Euch damit nicht ein.Ich habe den Fehler der Gutgläubigkeit gemacht.Nehmt Euch einen Zeugen mit,immer !!!!
Ich halte Euch auf den laufenden.
Liebe Grüße von Bodo
Ein Applaus den Behörden:applaus: :applaus: