Ulmka
01.03.2004, 23:34
Hallo ihr Lieben,
zu der neuen Heilmittelverordnung stand ein interessanter Bericht am Freitag im 'Deutschen Ärzteblatt': :verweis:
Das (Gesundheits-)Ministerium ... koppelt seine Zustimmung (zum neuen Heilmittelkatalog) an fünf konkrete Änderungen des Entwurfs:
Der Begriff einer "längerfristigen Verordnung" muss in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit soll die Fortsetzung der Heilmittelbehandlung auch bei Überschreiten der Gesamtverordnungsmenge gewährleistet werden. So soll die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand sichergestellt werden.
In Fällen, bei denen mehr als sechs Einheiten Krankengymnastik oder zehn Einheiten Ergotherapie pro Verordnung angezeigt sind, kann der Arzt die Verordnungsmenge selbst bestimmen.
Längere Behandlungspausen sollen vermieden werden, indem eine Maßnahme als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von fünf Werktagen entscheidet.
Auch künftig soll es keine starren Altersgrenzen bei der Behandlung von Kindern mit zentralen Bewegungsstörungen geben. Stattdessen wird der Grad der Hirnreife des Kindes bei Eintreten der Schädigung und die sich darus ergebenden Folgen für die Behandlung in das ärztliche Ermessen gestellt.
Die neuen Richtlinien sollen klarstellen, dass der Anspruch auf Heilmittelversorgung durch den Anspruch auf Frühförderung nicht eingeschränkt wird.
Da höre ich irgendwie einen kleinen Lichtblick raus, vor allem bei Punkt 1 und 2 - die ganzen Proteste haben wohl doch geholfen - und Ulla hat kalte Füße bekommen....images/my/1207.gif
Liebe Grüße :knuddel:
Ulmka
zu der neuen Heilmittelverordnung stand ein interessanter Bericht am Freitag im 'Deutschen Ärzteblatt': :verweis:
Das (Gesundheits-)Ministerium ... koppelt seine Zustimmung (zum neuen Heilmittelkatalog) an fünf konkrete Änderungen des Entwurfs:
Der Begriff einer "längerfristigen Verordnung" muss in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit soll die Fortsetzung der Heilmittelbehandlung auch bei Überschreiten der Gesamtverordnungsmenge gewährleistet werden. So soll die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand sichergestellt werden.
In Fällen, bei denen mehr als sechs Einheiten Krankengymnastik oder zehn Einheiten Ergotherapie pro Verordnung angezeigt sind, kann der Arzt die Verordnungsmenge selbst bestimmen.
Längere Behandlungspausen sollen vermieden werden, indem eine Maßnahme als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von fünf Werktagen entscheidet.
Auch künftig soll es keine starren Altersgrenzen bei der Behandlung von Kindern mit zentralen Bewegungsstörungen geben. Stattdessen wird der Grad der Hirnreife des Kindes bei Eintreten der Schädigung und die sich darus ergebenden Folgen für die Behandlung in das ärztliche Ermessen gestellt.
Die neuen Richtlinien sollen klarstellen, dass der Anspruch auf Heilmittelversorgung durch den Anspruch auf Frühförderung nicht eingeschränkt wird.
Da höre ich irgendwie einen kleinen Lichtblick raus, vor allem bei Punkt 1 und 2 - die ganzen Proteste haben wohl doch geholfen - und Ulla hat kalte Füße bekommen....images/my/1207.gif
Liebe Grüße :knuddel:
Ulmka