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Vollständige Version anzeigen : Wichtige Lektüre:GdB: Wie gehe ich vor und was habe ich davon!


hippo
02.09.2003, 18:17
Hallo zusammen.

War heute beim VdK, um den Widerspruch bzgl. Verschlimmerungsantrag einzuleiten.
Auf meine Frage nach einer Übersicht der Möglichkeiten, die man nun mit einem bestimmten Grad der Behinderung
hat, händigte man mir folgende Broschüren aus:
1. (Arbeitsheft 9)"Behinderung und Ausweis". Dies ist ein Leitfaden über die Art, wie ein Antrag auszufüllen ist, um nicht auf die Nase zu fallen.
Enthält ebenfalls eine Übersicht über das Verfahren insgesamt, die Merkmale für den Nachteilsausgleich und eine GdB-Tabelle.
2. (Arbeitsheft 14)"Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen". 69 Seiten, wie du an Steuer-, Versicherungs- und Gebührenermässigungen kommst. Beinhaltet auch ein Kapitel über Reiseverkehr,
egal ob du dich zur Arbeit bringen lässt oder ob du ein eigenes Auto fährst, bzw. mit dem Stangentaxi ins Büro kommst.

Ich bin erst auf Seite 20 und habe schon drei total simple Punkte erfahren, an denen ich einsparen kann.
Hätte ich das gewusst, hätte ich in den letzten Jahren nicht so circa 2.000,--EURO aus dem Fenster geworfen.

Diese Hefte bekommt ihr beim Landschaftsverband Rheinland, Integrationsamt.

Mit Sicherheit gibt es diese Hefte auch für andere Bundesländer. Oder aber ihr fragt bei Eurem VdK nach.
Vielleicht haben die solche Lektüre auch auf Vorrat.

Ich hoffe mal, hiermit auch mal ein bisschen Hilfe geleistet zu haben.

Gruß aus Wuppertal

Euer Hippo

r.klute
03.09.2003, 05:55
Hallo,

und hier gibt es die Broschüren als Zip-Datei:

Behinderung und Ausweis (http://www.dvmb-forum.de/Behinderung_und_Ausweis.zip) (3,04MB)

Nachteilsausgleiche (http://www.dvmb-forum.de/Nachteilsausgleiche.zip) (0,54MB)

Gruß
Rainer :)

frankmann
21.10.2003, 14:39
Hallo Zusammen,

heißt es denn wenn mann MB hat ist mann automatisch behindert ???

Grüße frankmann

petra
29.10.2003, 17:44
Hi Frankmann,

niemand ist automatisch behindert. Eine Zuerkennung auf eine gewisse Behinderung bekommt man erst, wenn wirklich auf Grund der Erkrankung wesentliche Einschränkungen vorliegen - und das zu beweisen wir oftmals noch schwer genug gemacht.

Es gibt chronisch Erkrankte, die ihre Krankheit über Jahre hinweg nicht mitbekommen. So geht es auch manchem MB-ler, der erst nach vielen aktiven Jahren etwas zur Ruhe kommt, dann macht sich der Schmerz allmählich breit.
Zudem ist bei jedem Betroffenen der Verlauf einer Erkrankung unterschiedlich.

Gruss - petra

Reikijb
16.03.2004, 18:35
Hallo Leute, ich habe seit meinem 14 Lebensjahr mit MB zutun! Und das nicht zu knapp!!! Diagnose MB wurde erst im Alter von 30 durch das BW Krankenhaus geliefert! Habe dann beim Versorgungsamt einen Behindertenausweis beantragt! 20% hat man mir dort bewilligt!!! Dann ging der Kampf erst richtig los! Nach langen hin und her wurden dann 30% daraus!!!!
Habe dann eine Kur machen müssen weil nix mehr ging! In der Kurklinik hat der Prof. über meine 30% gelacht!!! Nach Abschluß der Kur bin ich wieder zum Amt!! Dann durfte ich zu einem so genannten Gutachter im Hause des Versorgungsamtes. Habe noch nie seit meiner Erkrankung einen solch unwissenden Arzt erlebt!!! Naja, ich bewillige ihnen mal großzügig 40%!! Habe Widerspruch eingelegt und mich mit dem Prof. der Kurklinik in Verbindung gesetzt! Der hat dann ein freundliches Schreiben an das Amt verfaßt! Dieses Schreiben und die Drohung Rechtsanwalt und evtl. die Presse über ein derartiges Verhalten einzuschalten hat dann letzen Endes meine 50% Behindertengrad bewirkt!! Muß jetzt nach 5 Jahren eine Verlängerung des Ausweises beantragen und freue mich jetzt schon auf die "Bearbeitung" beim V-Amt!!!!!!
Tja, und was hat man davon!!!!! 48 Euro auf der Steuerkarte pro Monat!!!! Echt eine klasse Leistung, wenn man bedenkt was durch die neue "Gesundheitsreform" an Unkosten für Arzt usw. auf einen zukommen!!!!!
Viel Spaß noch und für alle Leidensgenossen alles Gute!!!
Gruß
Joachim B.

Floh
23.06.2004, 11:58
Hallo Ihrs

Was Joachim schreibt, ist leider an vielen Versorgungämtern Tagesordnung. ;o

Mein MB ist überhaupt nicht erfasst worden, da es oft als Behandlungsleiden eingestuft wird, und ein Behandlungsleiden ist keine Schwerbehinderung.

Da ich seit Jahren aufgrund meiner Augen und Ohren 80 % Schwerbehindert bin, habe ich den Weg der Klage gar nicht versucht.
Es würde mir nicht viel nutzen, da (berentet, hat man eh keinerlei Vorteile mehr) und im Behindertenrecht hat sich bei Tauben und Schwerhörigen etwas geändert, so dass mir dann wahrscheinlich dort was weggenommen wird und vielleicht durch MB etwas zugestanden wird. Also, lass ich alles wie es ist.

Man sollte aber immer den Versuch des Widerspruchs und Anwalt machen :D

LG Floh

Gaby
04.07.2004, 12:11
Vielen Dank für alle diese Hinweise.Ich bin bis jetzt aufgrund anderer Erkrankungen (u.a circuläre Gesichtsfeldeinschränkung und Orthopädisches)bei 70%.Die Diagnose MB wurde gerade erst gestellt.Ich habe sie dem VA noch gar nicht mitgeteilt.Ich werde es in der nächsten Woche mal in Angriff nehmen.Mal sehen,was die hier dazu sagen.
Liebe Grüsse Gaby

Dorothea
18.11.2004, 15:14
Hallo Rainer(klute),

auf Anraten meines Orthopäden habe ich im Sommer einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Heute bekomme ich vom Amt ein Schreiben, ich soll mich bei einem Gutachter untersuchen lassen.
Mein behandelnder Arzt wurde aber offenbar überhaupt nicht gefragt.
Was soll ich jetzt tun?
Der Untersuchung zustimmen oder Widerspruch dagegen erheben? - diese Option ist vorhanden.
Was wird bei einer solchen Gutachteruntersuchung alles gemacht?
Ich wäre sehr dankbar für eine erleuchtende Antwort. ;)

Liebe Grüße
Dorothea

hippo
19.11.2004, 07:04
Hallo Dorothea,

bin zwar nicht Rainer, antworte dir aber trotzdem.

Du solltest der Untersuchung zustimmen, aber abklären, ob der dich untersuchende Arzt ein Facharzt (Rheumatologe) ist. Eigentlich sollte dies im Vorfeld schon im Antrag stehen. Setz dich mit deinem Versorgungsamt in Verbindung und frage nach. Wenn du zum jetzigen Zeitpunkt die Untersuchung ablehnst, wird der Antrag abgewiesen mit der Begründung, du wärest nicht kooperativ. Leider sind jedoch die Ärzte der Versorgungsämter zum grössten Teil in keinster Weise kompetent, was unsere Erkrankung anbelangt.
Versuche im Gespräch abzuklären, dass du grundsätzlich mit einer Untersuchung selbsterständlich einverstanden bist, aber dann nur durch einen Facharzt.
Schau dir mal meine Erfahrungen mit dem Versorgungsamt auf meiner HP an.

Einen lieben Gruß
Michael

Unregistriert
03.01.2005, 16:26
Bin neu hier und möchte gern wissen was ich beim Antrag auf Schwerbehinderung beachten muß. Im voraus tausend Dank für eure Tipps
Elke

Sonne
12.01.2005, 11:58
Hallo hippo
Ich habe gestern vom Versorgungsamt bescheid bekommen.Man stuft mich doch tatsächlich nur auf 20% ??!!! Eine frechheit vor dem Herrn.Meine Rheumatologin meinte das ich auf alle fälle 30% bekomme.Habe gestern gleich mit meinem Anwalt in Wuppertal telefoniert,er sagte ich solle sofort Wiederspruch einlegen.Jetzt fängt der ganze Streß mit den Behörden an.Morgen muß ich zum Amtsarzt vom Arbeitsamt,bin mal gespannt was dabei herraus kommt.

hippo
12.01.2005, 14:40
Hallo Sonne,

ich wünsch dir bei deinem Widerspruch gaaanz viel Geduld und Durchhaltevermögen - aber es lohnt sich. Auf meiner HP kannst du dich auf die vor dir liegenden Dinge vorbereiten.

Gruß
Michael

Sonne
04.03.2005, 12:02
Hallo Leute,

habe lange nichts mehr von mir hören lassen.Ich hatte sehr viel Streß mit dem Arbeitsamt und Versorgungsamt.
Nach meinem Widerspruch biem versorgungsamt habe ich jetzt endlich
einen GdB von 30 auf den Bechti und 10 auf das Asthma.

Der Amtsarzt vom Arbeitsamt hat festgestellt,das ich nur ständig leichte
Arbeit machen darf. Leider habe ich noch keinen Beruf gefunden der
das enthält ( ständig leichte Arbeit,abwechselnd stehen,sitzen und gehend ).
Vielleicht weiß einer von Euch auf was man Umschulen könnte??


Viele Grüße

Sonne

Alois
04.03.2005, 12:55
@hippo thx für die Info

ich hätte aber eine Frage: wann fühlt sich ein Mensch behindert?

Ich habe Versteifungen die mir manche Bewegungen unmöglich machen, wache jeder Nacht auf weil Schmerzen bei jeder Bewegung auftauchen, arbeite 8 Stunde muß aber öfter aufstehen und "ein Runde drehen". Ich habe Einschränkungen..., fühle mich aber nicht behindert.

Entschuldige mich alle wenn ich so was schreibe (dass ist gegen niemand gerichtet und soll nicht wie eine Bewertung über andere verstanden werden) aber diese Wort Behindert erweckt bei mir Gefühle von Mitleid und nicht vollkommene Menschen. Ich will im Prinzip nicht dazu gehören, denke aber tief in mir dass ich es zum Teil bin.
Ok weiter zum Thema, welche Grenzen sollen erreicht werden dass ein Mensch meint er sollte endlich ein Antrag machen.

Alois

tomba
06.04.2005, 14:21
Hallo Alois,

in den Statuten des Sozialgesetzbuch Teil Neun (SGB IX) heißt es im § 2:

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Als gerichtlich zugelassener Rentenberater setze ich mich schwerpunktmäßig mit dieser von den Landesämtern für Soziale Dienste oder wie sie auch immer (Bundeslandabhängig) heißen mit dieser Beurteilung auseinander. Leider ist auch nachdem das SGB IX nunmehr im vierten Jahr in Kraft ist, diese sichtweise der eingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch immer nicht in den Amtsstuben angekommen.

Zur Thematik der Beurteilung gibt es eine meines Erachtens sehr gute Stellungnahme von Herrn Dr. Ammermann. Dieser Aufsatz befindet sich auf der Internetseite: www.anhaltspunkte.de (http://www.anhaltspunkte.de) hier im link Forum mit dem Titel: Die Teilnahmefähigkeit am Leben in der Gesellschaft (http://www.anhaltspunkte.de/forum/ammermann_gdb.htm). Ich habe diesen schon mehrfach an das in meinem Kanzleibereich in Schleswig-Holstein zuständigen Landesamt als Begründung im Widerspruchsverfahren für Mandanten eingesetzt. Meine Erfahrung ist jedoch, dass diese dort beschriebene Vorgehensweise nicht in der Verwaltung umgesetzt wird. Ich werde diesbezüglich in naher Zukunft mit den ersten ablehnenden Widerspruchsbescheiden in das sozialgerichtliche Verfahren gehen und bin gespannt, wie die Sozialgerichtsbarkeit damit umgeht.

Eine weitere Erfahrung mit den Versorgungsämtern ist, dass diese, obwohl es die Ausnahme sein soll, in der überwiegenden Anzahl von Entscheidungen nach Aktenlage vorgeht. Dies soll jedoch nur dann der Fall sein, wenn ausreichende medizinisch eindeutig formulierte Diagnosen und die sich daraus ergebende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erkennen sind.

Mein Tipp: Im Widerspruchsverfahren sollte man oder frau sich vom behandelnden Mediziner unterstützen lassen und darauf bestehen eine unabhängige Begutachtung vornehmen zu lassen!

Das solls gewesen sein :) Muss jetzt wieder Geld verdienen

cu tomba

Sakhiewo
13.10.2005, 18:35
Alles sehr spannend. Verstehe aber nicht, warum heute so vieles so schwer geworden ist. Mein MB ist vor 25 Jahren, damals war ich 13, diagnostiziert worden, mit 16 oder so hatte ich sofort einen Ausweis mit einem Gdb von 50% wenige Jahre später, ich denke nicht mehr als 5 Jahre leider schon 100% + Merzeichen G, aG, B und daran hat sich auch nix mehr geändert.
Doch wie jemand vorher schon sagte, die %te sagen nicht viel aus, denn auch trotz des Ausweises fühle ich mich nicht behindert - oder hab ich mich dran gewöhnt?

Vielleich that auch vor einigen Jahren die Änderung damit eingesetzt, dass mich meine Beschwerden nicht mehr interessiert haben und eben nicht mehr Mittelpunkt meines Denkens waren.

Sakhiewo
13.10.2005, 18:36
Alles sehr spannend. Verstehe aber nicht, warum heute so vieles so schwer geworden ist. Mein MB ist vor 25 Jahren, damals war ich 13, diagnostiziert worden, mit 16 oder so hatte ich sofort einen Ausweis mit einem Gdb von 50% wenige Jahre später, ich denke nicht mehr als 5 Jahre leider schon 100% + Merzeichen G, aG, B und daran hat sich auch nix mehr geändert.
Doch wie jemand vorher schon sagte, die %te sagen nicht viel aus, denn auch trotz des Ausweises fühle ich mich nicht behindert - oder hab ich mich dran gewöhnt?

Vielleich that auch vor einigen Jahren die Änderung damit eingesetzt, dass mich meine Beschwerden nicht mehr interessiert haben und eben nicht mehr Mittelpunkt meines Denkens waren.

Nobbi
13.10.2005, 20:43
tja, warum ist alles so schwer geworden?
ich würd mal sagen die fetten jahre sind vorbei!
die in denen allein die diagnose morbus bechterew einen hohen GdB und eine frühe berentung brachten.
zu unrecht vorbei?
ich denke nicht.
durch diese praxis früherer jahre haben es meines erachtens heute einige schwerer die wirklich darauf angewiesen wären!

damit meine ich nicht mich!
ich für meinen teil bin froh darüber das ich noch (bzw bald wieder) arbeiten kann, aber auch darüber das ich durch den GdB 50% ein paar jährchen früher aufhören kann.

trombone
08.11.2005, 12:05
Hier noch ein Link zum Thema "Behinderung und Ausweis - Anträge/Verfahren beim Versorgungsamt - Merkmale für Nachteilsausgleiche - GbD-Tabelle".

Besonders für die Berliner unter uns geeignet:

http://www.berlin.de/SenGesSozV/lageso/pdf/ausw.pdf

Enomis
21.12.2005, 19:46
Hallöchen! bei mir wurde erst vor 2 Monaten MB diagnostiziert.
Die aus meiner Selbsthilfegruppe haben mir schon erzählt, daß sie sogenannte Prozente bekommen haben.
Wo werden diese Antäge gestellt, und ist es wichtig die Unterstützung vom VDK zu bekommen?
Vielen Dank für Eure Info!

Ulmka
22.12.2005, 00:16
Hallo Enomis,

herzlich Willkommen in unserer großen Familie :) :knuddel: :)

Mit den Prozenten ist der 'Grad der Behinderung' (GdB) gemeint. Wenn du schon Einschränkungen hast, solltest du ihn beantragen - es bringt Steuererleichterungen und ab 50 % den Behindertenausweis mit Vergünstigungen, z.B. erhöhter Kündigungsschutz.

Solltest du aber erwägen, nochmal den Arbeitsplatz zu wechseln, dann solltest du dir den Antrag gut überlegen. Ab 50 % musst du das beim Einstellungsgespräch angeben - und das ist nicht immer förderlich!

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

trombone
23.12.2005, 08:30
Ich würde nicht unbedingt mit einem GdB von 50 oder mehr rechnen - das liegt immer im Ermessen des jeweiligen Versorgungsamtes. Außerdem wird Dein Alter hinzugenommen, die nachweisbaren Einschränkungen und ob und welche Medikamente Du erhälst.
Grundsätzlich ist es aber so, dass Du erst dann einen Antrag stellen kannst, wenn Du Deine Beschwerden länger als 6 Monate hast.

Aber ich sehe es genauso wie Lydia, dass Du Dir vorab sehr sehr gut überlegen solltest einen solchen Antrag zu stellen. Denn in der heutigen Zeit ist dieser Schwerbehindertenausweis mehr hinderlich als förderlich. Lediglich wenn Du im öffentlichen Dienst beschäfftigt sein solltest hat er gewisse Vorteile.
Solltest Du einen GdB von 50 und mehr erhalten, so musst Du diesen bereits bei der Bewerbung angeben - dass aber nehmen viele Arbeitgeber zum Anlass solche Bewerbungen gleich auszusortieren.
Außerdem schützt Dich dieser Ausweis weder davor, dass Du die Arbeit die Dir aufgegeben wurde nicht schaffen musst - dass ist übrigens ein weitverbreieter Irrglaube: Als Schwerbehinderter muss Du die Dir übertragene Aufgaben genauso zu 100 % erledigen wie ein Gesunder - auch vor Kündigung schützt er eigentlich nicht. Der einzige Unterschied ist, dass bei einer Kündigung das Integrationsamt gefragt werden muss, mir ist allerdings kein Fall bekannt in dem das Integrationsamt (wenn die Soziale Abwägung richtig gemacht wurde) nicht zugestimmt hätte.

Im übrigen halte ich die Mitgliedschaft beim VdK oder Sozialverband durchaus für Sinnig, da die Dir bei einer solchen Antragstellung mit Rat und Tat beiseite stehen können - gleiches gilt im übrigen auch für die DVMB (Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew) wende Dich doch einfach mal an Deinen Landesverband - die Kontaktadressen kannst Du hier http://www.dvmb-rlp.de (http://www.dvmb-rlp.de/) entnehmen.
Wenn Du noch Fragen zu MB oder zu rechtlichen Sachen hast, schick mir einfach eine PN - werde dann auf jeden Fall versuchen Dir zu helfen, kann nur wg. der Feiertage etwas länger dauern.

tommy2403
01.01.2006, 15:41
Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und wurde jetzt im Widerspruchsverfahren von einem Ortopäden untersucht, der mir mitteilte, dass die Richtlinien für den GdB dahingehend geändert wurden, dass nicht mehr der diagnostizierte MB mit Beschwerden (egal wie stark) einen Mindestgrad von 20 garantiert, sondern es mehr auf funktionelle Einschränkungen ankommt (also ausstrahlende Schmerzen die zu Funktionseinschränkungen in Armen und Beinen führen).

Hat jemand schon etwas von geänderten Richtlinien beim GdB gehört?

Im Internet habe ich nämlich nichts gefunden.

liebe Grüße

Thomas

Nobbi
01.01.2006, 18:42
hallo tommy!

nach meiner kenntnis war es schon immer so das eben funktionseinschränkungen, nicht funzende knie oder hände, versteifte wirbel etc., den GdB ausmachten und schmerzen an sich nicht als behinderung gewertet werden.

google doch mal nach "anhaltspunkte für die gutachterliche tätigkeit".
links kann man ja leider nicht mehr hier reinsetzen, aber da solltest du fündig werden.

gruß!

nobbi

tommy2403
03.01.2006, 20:10
Hallo Nobbi,

mit so einer postwendenden Antwort hätte ich gar nicht gerechnet. Danke erst mal.

Ich habe beim Integrationsamt Westfalen-Lippe folgende Broschüre "Behinderung und Ausweis" gefunden (in ähnlicher Form auch beim Sozialministeium Mecklenburg-Vorpommern zu finden): lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/broschueren/

Dort heißt es u.a.

Entzündlich-rheumatische Krankheiten der
Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B.
Bechterew-Krankheit)
ohne wesentliche Funktionseinschränkung
mit leichten Beschwerden . . . . . . . . . . . . 10

mit geringen Auswirkungen
(leichtgradige Funktionseinbußen und Be
schwerden, je nach Art und Umfang des
Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität). . . .20 – 40

mit mittelgradigen Auswirkungen
(dauernde erhebliche Funktionseinbußen
und Beschwerden, therapeutisch schwer
beeinflussbare Krankheitsaktivität) . . . . . . .. 50 – 70

mit schweren Auswirkungen
(irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) . . . . . . . . . . . . . . . . 80 – 100

Bei mir sieht die Angelegenheit folgendermaßen aus:

MB seit 1994 (17 Jahre alt)

bis Ende 2003 nur die normalen Schmerzen des Anfangsstadiums an den Kreuz-Darm-Bein-Gelenken mit knöchernen Veränderungen auf beiden Seiten

Seit ungefähr dem Jahreswechsel 2003/04 hat sich das Krankheitsbild auf schmerzhafte Schlafstörungen (starke Schmerzen der mittleren LWS bei einer Liegezeit von 4-6 Stunden) verlagert. Wenn ich bei Auftritt der Schmerzen nicht aufstehe, sondern mich so lange im Bett quäle bis ich wieder einschlafe, dann habe ich an den LWS-Schmerzen bis weit in den Nachmittag "Spaß".

Die Schmerzen an den Kreuz-Darm-Bein-Gelenken treten nur noch 2-4 mal im Jahr für jeweils 1- 4 Wochen (aber nicht mehr so stark wie früher) auf.

Ich persönlich empfinde das als "dauernde erhebliche Funktionseinbuße" der Wirbelsäule, denn ein schmerzfreier Schlaf gehört meiner Ansicht zu den wesentlichen Funktionen einer WS.

Bisher konnte kein Allgemeinmediziner, Rheumatologe, oder Phyisotherapeut etwas gegen meine Schlafstörungen machen (Piro 20 mg ABZ helfen dagegen auch nicht) und wir reden hier schon von einem Zeitraum von ca. 2 Jahren in der ich kaum eine Nacht schmerzfrei schlafen konnte.

Hast Du vielleicht Erfahrungen mit diesem Krankheitsbild?

Viele Grüße

Tommy

Nobbi
04.01.2006, 13:58
hallo tommy!

genau die infos die du gefunden hast meinte ich.

ist natürlich nur noch die frage wie das ausgelegt wird.
wenn ich das mal wieder lese komme ich ins grübeln ob ich nicht doch noch mal einen verschlechterungsantrag stelle...

wie ich das sehe werden schmerzen, auch andauernde, nicht als funktionseinbuße bewertet.
zumindest nicht solange nicht alle behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
ist denn ausser den piro noch nie was anderes bei dir ausprobiert worden?
andere NSAR, cox2 hemmer oder eine basistherapie?

die beschwerden die du beschreibst kennen wohl viele hier.
war bei mir auch nicht viel anders bevor die WS versteifte.
du solltest versuchen das es nicht so weit kommt, denn dann sind die funktionseinbußen wirklich dauerhaft und erheblich!

gruß!

nobbi

Marion
06.01.2006, 12:49
Hallo, bei den Prozenten darf man aber auch nicht vergessen, das einem 50% auch 5 Tage Urlaub im Jahr mehr bringen.
Die Steuerentlastung oder Vergütung ist lächerlich....aber die Urlaubstage sind schon nicht schlecht!
Lieben Gruß aus Bremen
Marion

PeuPeu
22.02.2006, 17:55
Hallo, bei den Prozenten darf man aber auch nicht vergessen, das einem 50% auch 5 Tage Urlaub im Jahr mehr bringen.

Hallo,

gibts denn da auch so eine Art Tabelle, und welche Optionen hätte man mit z.B. "nur" 10 % GdB ?

Danke für eine Antwort.

Basty777
23.02.2006, 04:49
Hi,

irgendwo im Internet gibt es sicherlich eine Tabelle aber wo, sorry, keine Ahnung.

alles unter 30% bringt gar nichts. Ab 30% kann man einen Gleichstellungsantrag machen und ab 50% gilt man als Schwerbehindert.

LG

Basty

trombone
23.02.2006, 14:45
Es gibt zwar eine Liste im Internet, diese spiegelt aber nur eine Empfehlung wieder, an die sich die Versorgungsämter zwar halten können, aber nicht unbedingt müssen.
Bei einer Beurteilung durch das Versorgungsamt ist es wichtig, dass Du genau angibst bei welchen Tätigkeiten zu eingeschränkt bist - diese Einschränkung wird dann zum einen im Verhältnis zu den Gleichaltrigen gebracht, gleichzeitig wird aber auch geschaut, was "Du" selber gegen die Einschränkungen tust. Wenn Du kaum oder garkeine Medikamente einnimmst, wirst Du kaum Chancen haben einen entsprechenden GdB zu erhalten (gleiches gilt, wenn Du kaum oder garnicht zum Arzt gehst).
Ein GdB vom 10 hilft Dir überhaupt nicht weiter, von daher ist es in einem solchen Fall immer Sinnig Widerspruch einzulegen - hier musst Du aber zwingend auf die Widerspruchsfrist achten.

Unregistriert
25.02.2006, 18:40
Unser Sohn hat einen GdB von 70% und er hat keinerlei Ansprüche auf irgend etwas.Wir haben nie in irgend einer Form und Weise Auskünfte erhalten.
Vielen Dank für diese interesanten Hinweise.

PeuPeu
08.06.2006, 17:56
Hallo,

das Widerspruchsverfahren wurde beantwortet.
GdB 030 steht in den Brief, beigefügt noch eine Bescheinigung fürs Finanzamt.

Ich bin damit zufrieden, so arg zwickt und zwackt es Gott sei dank noch nicht. Es ging mir primär um die Anerkennung.

Hmm, die Bescheinigung werde ich zum Finanzamt senden, 30% weniger Steuern bezahlen ist es sich nicht.
Aber das andere Anschreiben ?

Abheften, Einrahmen ?
Was Gleichstellung weiß ich so genau nicht, muss mich da mal schlau machen.

Vielleicht nützt der GdB auch um eine Kur zu erlangen ?

Für ein paar Tipps wäre ich dankbar

roscho
17.10.2006, 12:12
Bisher konnte kein Allgemeinmediziner, Rheumatologe, oder Phyisotherapeut etwas gegen meine Schlafstörungen machen (Piro 20 mg ABZ helfen dagegen auch nicht) und wir reden hier schon von einem Zeitraum von ca. 2 Jahren in der ich kaum eine Nacht schmerzfrei schlafen konnte.



Hallo Tommy,
kann auch keine Nacht richtig schmerzfrei schlafen. Komme aber mit Ibuprofen 400 zusammen mit homöopathischen Beruhigungstropfen und Magnesium und Kalzium ( beides wirkt beruhigend ) ganz passabel durch die Nacht.

Anni
17.11.2006, 20:52
hallo sonne
wenn es dir liegt geh in den sozialen bereich da gibt es krankengymnastik ergotherapie oder arzthelferin

gruss anni

Schuko1st
20.11.2006, 07:27
hi,
interessant zu lesen, bloß durchsteigen tu ich da noch nicht. Meine Diagnose steht erst ein paar wochen und ich bin mit 24 noch recht jung denk ich. Was hab ich davon wenn ich so einen Antrag stelle und was habe ich von den Prozenten? Ich weiß ja nicht, aber wenn ich als bvehindert gelte, bekomm ich dann überhaupt noch irgendwo einen Arbeitsplatz? Wer nimmt schon jemand mit Behinderung? Ist es n icht besser das ganze zu verschweigen und auf die Zähne zu beißen? Oder was für einen Nutzen oder Vorteil kann ich daraus ziehen?
Grüße Marius

Ulmka
20.11.2006, 19:48
Hallo Marius,

ich denke, das kommt darauf an, wo du arbeitest und wie es dir geht. Wenn du wirklich schon starke Beeinträchtigungen hast, lohnt sich ein Antrag - die Arbeitgeber sehen es sowieso. Wenn man dir nichts ansieht, aber du hast einen sicheren Arbeitsplatz (wenn es so was noch gibt....), lohnt es sich auch. Aber sonst würde ich eher noch warten.

Ich habe auch noch keinen GdB, aber momentan bin ich wieder am Überlegen....

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

Schuko1st
21.11.2006, 03:56
Hi Lydia,
naja... bei mir ist es eigentlich ziemlich besch... Hab vor 8 Wochen den Arbeitgeber gewechselt und zum gleichen Zeitpunkt haben die Schübe begonnen. Hab mich dann versucht mit medis durchzubeißen, bis es dann halt vor 2 wochen gar nicht mehr ging. Geh jetzt mal schwer davon aus dass ich meinen Arbeitsplatz verlieren werde.
Naja... ich bin ja noch jung und hab noch einiges vor mir :-)
Liebe Grüße aus Baden
Marius

plattfuß2
24.11.2006, 20:36
hi,
interessant zu lesen, bloß durchsteigen tu ich da noch nicht. Meine Diagnose steht erst ein paar wochen und ich bin mit 24 noch recht jung denk ich. Was hab ich davon wenn ich so einen Antrag stelle und was habe ich von den Prozenten? Ich weiß ja nicht, aber wenn ich als bvehindert gelte, bekomm ich dann überhaupt noch irgendwo einen Arbeitsplatz? Wer nimmt schon jemand mit Behinderung? Ist es n icht besser das ganze zu verschweigen und auf die Zähne zu beißen? Oder was für einen Nutzen oder Vorteil kann ich daraus ziehen?
Grüße Marius


Nun in da noch einiges vor hast und die Leute in den oberen Etagen merken, die Leute gehen aus, sehe ich gute Chancen das Du noch ein paar Jähchen arbeiten darf´s aber bloß arbeiten nicht rackern Antrag stellen und das Maul halten, wenn´s noch niemand weis und Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen ... so als Reserve Chocker, wenns drauf an kommt ...!

Viel Glüch und Gruß vom Plattfuß:D

plattfuß2
24.11.2006, 20:42
:trost: Hallo Tommy,
kann auch keine Nacht richtig schmerzfrei schlafen. Komme aber mit Ibuprofen 400 zusammen mit homöopathischen Beruhigungstropfen und Magnesium und Kalzium ( beides wirkt beruhigend ) ganz passabel durch die Nacht.

... vieleicht ein kleines Antidepressivum z.B. Trimineurin macht nicht Abhängig und denke mal hilft sogar ... !

roscho
29.11.2006, 13:26
Hallo zusammen,
ein hoher GdB ist immer hilfreich; allerdings mit Vorsicht anzuwenden.

Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte oder Angestellte/Arbeiter in großen Firmen ( z.B. Metallindustrie ) haben da eindeutig Vorteile gegenüber den Mitarbeitern in kleinen Firmen. Man hat ab 30 % GdB bereits einen erhöhten Kündigungsschutz, man kann sich gleichstellen lassen, wenn einem der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund seiner Behinderung droht; man kann den Verdienst absichern, indem man sich von der Firma bestätigen läßt, daß - sollte es zu einer Versetzung wegen der eingeschränkten Leistungsfähigkeit auf einen weniger gut bezahlten Arbeitsplatz kommen - der derzeitige Verdienst nicht gekürzt wird. Diese Möglichkeit gibt es im Metalltarif ( §8 bei Angestellten ) !

Ab 50 % GdB gibts 1 Woche mehr Urlaub, großzügigere Pausenregelungen, nennenswerte Steuerleichterungen ( bei einem "G" noch mehr ).

Einen "ordentlichen" GdB zu haben ist nie verkehrt - man darf halt nicht damit Hausieren gehen, sondern ihn je nachArbeitsplatzsituation geschickt einsetzen.

Außerdem: schon mal was von dem neuen Antidiskriminierungsgesetz gehört ? Damit kann quasi jeder klagen - und die Beweislast liegt hier beim Arbeitgeber - wenn er sich aufgrund seiner Behinderung / krankheitsbedingten Leistungsminderung benachteiligt fühlt.

Bernd
01.12.2006, 11:40
Hallo zusammen,
ich habe einen GdB von 40,gleich auf Anhieb mit dem ersten Antrag bekommen.
Diese Bescheinigung hab ich immernoch in meiner Tasche,aber bisher nicht beim Arbeitgeber abgegeben.
Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll.Im Moment kann ich wirklich nicht abwägen ob es mir Vor-oder Nachteile bringt.
Aus dem Bauch raus denke ich daß es eher unvorteilhaft wäre,ich kanns aber nicht an konkreten Beispielen beweisen,ist nur so ein Gefühl.
Wenn ich sehe das man den GdB zum Beispiel bei diversen Versicherungen angeben muß und was man hier so liest.........
Ich denke mal wenn man in irgend einer Art und Weise auffällt,sei es durch die Bekanntgabe des Gdb,ob das so förderlich ist?
Gesetze hin oder her,Antidiskriminierung z.B.,mag ja alles sein,doch wie siehts in der Praxis mit der Einhaltung und Umsetzung aus ?
Wenn der Arbeitgeber will wird er einen los,früher oder später.Ein aktuelles Beispiel gibts bei uns in der Firma (obwohl wir ein "Weltunternehmen"sind) und der Kollege an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Tja,was soll ich machen?
Das Wort "Joker" ist gefallen,geht das überhaupt den Schrieb erst dann zu zücken wenns eng wird??

Gruß Bernd

blacky
01.12.2006, 17:56
Hallo alle zussammen,,,,

Ich bin zum ersten mal hier.Habe viele berichte verfolgt,und finde diesen info austausch hier einfach toll,es ist so wieso schwer genug.ich bin auf der suche nach einer erklährung für meine schmerzen im isg und hüft aussenmuskel ansatz schmerzen.AAALLLSSOOOO vor 9 monaten beim fussball spielen das erste mal schmerzen im linken isg,tiefer dumpfer schmerz nach 5 monaten wurden die schmerzen intensiver.beim heillpraktiker einrenken lassen nichts gebracht sugar etwas schlimmer geworden.Dan war ich beim orthopäden2*tabletten nichts gebracht und er hat mir ständig spritzen rein gejagt.Kerspintomo und ct kein bandscheinvorfall. 2 monate lang.Nun der ganze linke becken berreich auch die schmerzen verschlimmerten sich und er spritzte mir genau in das gelenk rein,das tat gut und er meinte ich soll weiter fussball spielen.dan beim fussball spielen linkes oberschenkel zerruung. genau unter gesäs.dan fiel mir auf das mir auch der hüft ansatmuskel aussen sehr weh tut,innenroutation sehr schmerzhaft am ansatz der linken hüfte. schmerzen nach einer wocher wieder intensiver im isg jetzt auch rechte isg langsam sich anschleichende schmerzen.blut werte sind ok und hla b27 negativ.heute szinti gemacht ergebnisse am montag............................................ ........freue mich und bin dankbar über jede antwort und jeden tip und bedanke mich schon in vorraus.

LG Aus Bielefeld

Blacky

Ulmka
01.12.2006, 21:27
Hallo Blacky,

erstmal herzlich Willkommen in unserer großen Familie :) :knuddel: :)

Ist denn der Kernspin nur von der LWS gemacht worden oder auch von den ISG? Letzteres wäre ziemlich sinnvoll. Aber eine Szintigraphie ist auch gut - wenn es eine 3-Phasen-Szintigraphie war!!! (die ersten Aufnahmen direkt nach der Spritze, dann erst die Trinkpause)
Die Sehnenansatzschmerzen und die ISG-Schmerzen passen auf jeden Fall zu MB - und der HLA-B27 ist nur bei 95% positiv und die Blutwerte (vor allem CRP und BSG) sind auch öfter normal. Aber nur Sehnenansatzschmerzen und Sakroiliitis reichen für eine sichere MB-Diagnose nicht aus. Suche mal hier im Forum nach 'neue Diagnosekriterien' - da siehst du, was noch alles dazu zählt!

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

uedeke
01.12.2006, 22:38
Hallo Blacky,

auch von mir ein recht herzliches Willkommen bei uns und ich hoffe, Du kannst Dich hier wohlfühlen.

Ulmka hat Dir schon wichtige Hinweise gegeben, da kann ich momentan nichts zufügen.

ALles Gute

uedeke :)

Loki
08.12.2006, 23:21
hallo zusammen, hatte mich vor langer zeit schon mal hier registriert (unter dem namen Hakuyru) aber irgendwie wurde mein account wohl deaktiviert/gelöscht...egal.
Ich war dür 4 monate im Ausland (hauptsächlich japan) und habe dort gejobbt. eigentlich sollten es 12 Monate werden, doch der bechterew hat mir mal wieder einen Strich durch die rechnung gemacht, ich musste kündigen und nach hause fliegen.
momentan plagt mich ein ziemlich heftiger Schub, ich kann kaum laufen und heule nachts vor schmerzen. meine eltern (sind ärzte) geben mir, wenn ich es gar nicht mehr aushalte, Tramal oder Nodulon P, beides sehr heftige Schmerzmittel.
bei diesem Schub sind neuerdings mein rechtes Knie (steif, schmerzt, knickt weg). mein genick und meine Finger beteiligt. ich fühle mich hundeelend.
meine normalen medikamente sind rantudil, Mydocalm und Novaminsulfontropfen. meine Rheumatologin will mir demnächst TNF Alpha Blocker verschreiben.
Warum ich hier aber schreibe ist folgendes:
ich habe mir den Antrag auf schwerbehinderung geholt, weiß aber nicht, ob ich ihn ausfüllen und abschicken soll, denn:
soweit ich das mitbekommen habe, wollen die immer "Beweise" wie Röntgenbilder etc sehen oder verordnungen von medikamenten.
Aber:
bei mir konnte man trotz aller beschwerden keinen Nachweis auf Röntegnbildern, CT oder Kernspin sehen.
Von den Symptomen her stimmen überein:
die steifigkeit (morgens vor allem) ist schon soweit dauerhaft fortgeschritten, dass ich, wenn ich mich runterbeuge, mit den händen max. bis kniehöhe komme, mein rechtes knie knickt häufig weg und ist ebenfalls steif, ich habe probleme beim autofahren, weil ich mich nicht/kaum umdrehen kann und so andere verkehrsteilnehmer noicht rechtzeitig sehen kann (wenn zB einer drängelt, hätte vor kurzen deswegen beinahe einen schweren unfall gebaut)
ich habe mehere entzündungen der achillessehne gehabt und bin HLAB27 positiv...
aber da man auf den bildern nix sieht (habe morgen noch n kernspin, aber wer weiß...) und ich die medikamente über meine eltern kriege, bezweifle ich, dass mir etwas bewilligt wird.
ich arbeite im moment 30 Stunden die wiche als hilfskraft in einer apotheke, und meine chefin nimmt null rücksicht auf meinen Rücken, ich bin jetzt seit 2 tagen nicht mehr in der lage, hinzukommen und sie impft mir ein total schlechtes gewissen ein und ich fürhcte, dass ich den job verlieren werde.
was ich fragen wollte: ich möchte nächstes jahr anfangen zu studieren und zwar medizin.
da mein NC jedoch zu schlecht war, habe ich 4 wartejahre bekommen, deswegen werde ich mein glück in österreich versuchen, dort gibt es einen aufnahmetest. Für den fall, dass das nicht klappt, könnte ich dann in DE frühzeitoig einen Studienplatz bekommen, wenn ich einen GdB von 30 - 50 hätte? kennt sich da jemand aus?
(sorry für die romanlänge...:o )

Ulmka
08.12.2006, 23:42
Hallo Loki/Hakuyru,

ich kann mich wohl noch an dich erinnern - seltsam, dass der Account nicht mehr da ist, denn normalerweise wird hier niemand gelöscht :gruebel:

Schade, dass es dir im Moment so schlecht geht :trost:

Aber du hast Recht, deine Beschwerden passen sehr gut zu MB - und im Kernspin muss es nicht unbedingt einen Nachweis geben, wenn die anderen Symptome alle passen (siehe 'neue Diagnosekriterien', da habe ich die neuesten Erkenntnisse aus der Charité zusammengefasst).

Aber vielleicht bekommst du ja jetzt beim Kernspin endlich was handfestes...Es ist übrigens ganz wichtig, dass der Radiologe, der den Kernspin auswertet, sich mit MB auskennt!!!!

Für den GdB ist es erstmal nicht wichtig, was da für eine Diagnose steht oder wieviel Medis du nimmst (deine Eltern können dir den Medikonsum doch sicher bestätigen!), sondern was du kannst und was du nicht mehr kannst - und so, wie du das beschreibst, kannst du einiges nicht mehr! Das Versorgungsamt schreibt dann noch die behandelnden Ärzte an - und da können deine Rheumatologin und deine Eltern sicher auch die Symptome bestätigen! Also dürften deine Chancen da gar nicht so schlecht stehen!

Übrigens - ich arbeite beim Arzt (weil ich selber zu feige für ein Medizinstudium war :rolleyes: ) und fülle öfters mal GdB-Anträge aus - aber Röntgenbilder oder Verordnungen haben wir da noch nie mitgeschickt und die Patienten haben trotzdem ihre Prozente bekommen!

Also versuche dein Glück!

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

Panda
09.12.2006, 18:49
Hallo Sonne
zu deiner Frage was für ein Beruf gut wäre. Sachbearbeiter beim Arbeitsamt! Ja ist ein scherz. Aber wie wäre es mit Kindergarten. Das ist abwechselungsreich.

Panda
09.12.2006, 18:52
Hallo Bernd
Wenn du 40% hast brauchst du beim Arbeitgeber garnichts tun. Interessant wird es erst ab 50% da gibt es dann Besserer Arbeitsschutz, Urlaub steuerlich einen hauch usw.

Herzilein
21.03.2007, 19:08
Auch ich habe von einem Behindertenausweis noch nichts gehört.Welche "Rechte 2gibt es denn sonnst noch???????????
Herzilein

muck
22.03.2007, 10:48
Hallo Bernd, leider finde ich erst heute Ihre Nachricht vom 1.12.2006 im Forum - 40 GdB. Ich habe aufgrund meines Antrages 30 GdB erhalten mit der Belehrung, daß ich ab 30 GdB beim zuständigen Arbeitsamt Antrag auf Gleichstellung als Schwerbehinderter stellen könne. Habe ich gemacht, gut begründet und bin jetzt im Arbeitsleben einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Das bringt keinen Sonderurlaub, aber erschwert die Kündigung durch den Arbeitgeber und Begünstigung des Arbeitgebers hinsichtlich der Behindertenabgabe. Über dieses Verfahren muß der Arbeitgeber hinformiert werden. 40 GdB bringt auch was bei der Einkommensteuerklärung. Gruß Muck

mamamague
15.08.2007, 19:38
Hallo alle zusammen...

Hab mir mal eure Beiträge so durchgelesen, und viele große Fragezeichen?????
Denn ich wahr gestern beim VDK und habe mein Prozente beantragt.
Der vom VDK und die Ärzte von meiner Reha wo ich vor drei Wochen wahr meinte doch tatsächlich zu mir das ich zwischen 50 und 80 % bekomme.
Wie kann das ein wenn hier doch einige nur so wenig Prozente bekommen???
Ich muß dazu sagen das meine Diagnose erst seit drei Monaten steht und das ich zum glück noch keine Versteifung habe. Das einzigste was mich sehr belastet sind die starken dauer Schmerzen.Ich darf laut Ärzte nur noch 3-6 Stunden arbeiten und auch nur leichte bis mittel schwere Arbeit machen, da das in meinem Job nicht möglich ist, bekomm ich jetzt ne Umschulen von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt... Also der Antrag läuft und ich hab schon ne mündliche Zusage von der Renten Versicherung.
Seit drei Jahren, durchgehende Schmerzen... Nachts sehr stark und tagsüber ist es so zum aushalten. Aber in den 3 Jahren gab es kein Tag an dem ich nichts gespührt habe. Hab soviele Schmerzmittel probiert das ich jetzt bei den
Fentanyl 50 Pflastern von Vintrohp angekommen bin und schon seit 8 Wochen bekomm. Ich weiß, das ist keine Dauerlösung, aber anders halte ich das nicht durch. Vorallem geht das schlecht und wenig schlafen irgendwann auf die Psyche. Also haben die Ärzte und der Mann vom VDK keine Ahnung, oder kann das wirklich sein das ich soviel % bekomme??? Im Antrag haben wir jetzt 60% angegeben.

Ich Danke für jeden Feedback...

Grüße @ all

Beppo
16.08.2007, 05:46
hallo mamamague,

die Fragezeichen glaube ich Dir gerne; Behinderungen im Sinne der Versorgungsämter gibt es viele, als "schwerbehindert" eingestuft bist Du ab 50%. Die Schwerbehinderung, egal ob 50 oder mehr Prozent hat berufliche Vor- aber auch Nachteile, sie hat keinen Einfluß auf Rentenangelegenheiten wie Erwerbsunfähigkeit, Umschulung oder so. Die Vorteile im täglichen Leben sind die letzten Jahre sehr abgebaut worden. Wenn keine direkte Gehbehinderung vorliegt, ist es anfangs egal, wieviel %-e, jedoch immer mindestens fünfzig. Hier kannst Du Dir zur weiteren Info Richtlinien aus irgendeinem Bundesland, schon etwas älter herunterladen zur näheren "Schlaumachung" :-) > http://www.dvmb-forum.de/Behinderung_und_Ausweis.zip
Gutes Gelingen, geringe Schmerzen und viel erholsamen Schlaf wünscht Dir

Jürgen
16.08.2007, 08:43
Hi,

grundsätzlich werden nur Beschwerden gewertet die mindestens 6 Monate vorhanden sind. Ich halte es (leider) für fast ausgeschlossen ohne sichtbare Funktionseinschränkungen 50% und mehr zu bekommen. "Nur" Schmerzen sind scheinbar nicht so schlimm...

Es wäre nett, wenn Du Deine Erfahrungen hier veröffentlichen würdest.

Viel Erfolg und viele Grüße
Jürgen

mamamague
16.08.2007, 18:38
Hallo @ all

Also ganz ehrlich, das hat mich auch gewundert das der Mann denn Antrag auf 60 % stellt. Aber sobald ich was weiß gebe ich euch bescheid.. Aber ich denke das dauert ein paar Monate, soweit wie ich das mitbekommen habe....

Also bis demnächst....

Specki
17.08.2007, 08:27
Also du solltest dich innerlich drauf einstellen, dass dir zunächst die standardmäßigen 30 % eingeräumt werden. Das ist ganz normal, da kannst du noch so tolle Hilfe vom VDK bekommen und die eindeutigsten Ärzte-Gutachten einreichen. Auch der Widerspruch bringt nicht wirklich was nach meiner Erfahrung. Interessant wird es erst mit der dann folgenden Klage, wenn das Gericht das VA zwingt, einen Gutachter einzuschalten. Aber das kann alles dauern, bis zu zwei Jahre. Ich weiß, wovon ich rede...

Also beweise Stehvermögen, und bleibe hartnäckig!

richi
05.11.2008, 18:30
hay bin neu und weiß seit 99 das ich MB habe und nun stehe ich vor der entscheidung mein beruf am nagel zu hängen.bin ratlos

Lena
13.02.2009, 18:15
Hallo,

ich bin 23 Jahre und richtig ausgebrochen ist MB bei mir 2004, aber seit dem sehr aktiv. Ich habe letztes Jahr einen Erstantrag auf Behinderung gestellt und sofort 50% bekommen (habe Gott sei Dank noch keine Versteifungen).

Ich wünsche euch alles weiterhin alles Gute und nicht zu viele Schmerzen bei dem Wetter!

Liebe Grüße, Lena

Flottebiene33
18.03.2009, 12:12
Hallo, habe soeben einen Brief unserer Gemeinde bekommen das ich meinen Schwerbehindertenausweis abholen kann. Habe auch gleich angerufen um zu fragen wieviel Prozent ich denn bekommen habe. Die Dame am Telefon war sehr freundlich, hat auch gleich nachgeschaut und mir gesagt ich bekäme 50% und hätte das Merkzeichen "G" mit drin. Und das auch Anhieb!!:) Nun werde ich mich auf den Weg machen und das gute Stück abholen.
LG Corinna

Seisa
18.03.2009, 13:55
Hallo Corinna,

herzlichen Glückwunsch!! Dann bezahl gleich Deinen Jahresbeitrag für die öffentlichen Verkehrsmittel bzw. zeige Deinen Leistungsnachweis, falls Du Sozialleistungen beziehst und nehm aufm dem Heimweg gleich den Bus, um das G auszutesten!!

Gruß

Seisa

Ulmka
18.03.2009, 22:40
Hallo Corinna,

Glückwunsch!

50% habe ich auch auf Anhieb bekommen - nur kein G..... schön, dass du das geschafft hast!

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

Seisa
29.04.2009, 12:57
Hallo zusammen,

habe durch Zufall erfahren, dass man bei uns beim Cbf im Raum Darmstadt (Christlicher Verein für Behinderte und ihre Freunde, oder so ähnlich) Taxischeine beantragen kann. Wer ein Merkzeichen G hat und z.B. Harzt IV- oder Sozialhilfeempfänger ist, kann Freifahrten für eine recht hohe Summe (ca. 150 €/Monat oder Quartal? weiß nicht mehr genau) erhalten. Das ist ja besonders interessant, weil die Rheumatologen ja oft sehr weit weg sind und man im Schub oder unter stakem Medikamenteneinfluss ja oft selbst nicht fahren kann oder man niemanden hat, der einen bringen kann. So weit ich weiß, gibts den Cbf ja auch in aneren Städten, wer Interesse und Bedarf hat, kann sich ja mal erkundigen!

Gruß

Seisa

Anomar
29.04.2009, 16:18
Hallo Lydia,
vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich habe von so einem Verein noch nie gehört, scheint es hier nicht zu geben und bisher hätte ich sowas auch nicht gebraucht, aber es gibt bestimmt einige unter uns, denen so geholfen werden könnte.

Viele Grüße
Ramona

AxelW
22.07.2009, 16:55
Hallo,

ich bin neu hier und habe mal eine Frage. MB wurde vor einigen Monaten diagnostiziert. Hatte 20 Jahre lang Beschwerden. Behandlung meist auf Ischialgie etc...
Wie und wo muss man denn als privat Versicherter einen Antrag für den GdB (Behindertenausweis oder nicht) stellen?
Ist der Gang der gleiche?
Gibt es da Erfahrungen?

Danke Axel

PT1303
23.07.2009, 07:13
Hallo Axel,

es ist egal, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist. Der Gang ist der gleiche.

Viel Glück

Petra

AxelW
23.07.2009, 14:53
Danke für die info.

Axel

Bonsi
28.12.2009, 08:22
Hallo,
da habe ich auch noch einmal eine Frage:
Wann stellt man eigentlich den Antrag. Nachdem nun mein Orthopäde anhand des MRT festgestellt das es sich um einen MB handelt oder sollte man lieber warten bis die Diagnose vom Rheumatologen bestätigt wurde?

Dank im voraus.

Lotta
28.12.2009, 13:16
Hallo,
solange du keine Beschwerden oder Einschränkungen hast... bringt da ein Behindertenausweis etwas? In einer Schulung hörte ich mal, dass aufgrund des Daseins von Bechterew man wohl 20 % GdB erhalten kann; das beinhaltet keinerlei Vorteile - weder steuerlich noch sonst.
Der GdB richtet sich nach den tasächlichen Einschränkungen. Wenn die vorhanden sind... wende dich doch mal an die DVMB, die kennen sich da aus (e-mail-Adresse auf ihrer Startseite).

LG Lotta

Pini
30.01.2011, 06:20
Hallo Ihr Lieben,

also ich habe seit Jahren 30%. Da ich ja auch nicht arbeiten gehe, habe ich mir bisher garkeine Gedanken gemacht ob ich da mal einen verschlechterungsantrag stellen sollte. Habe neben MB noch Fibromyalgie und COPD. Sollte ich das "Glück" haben hoch gestuft zu werden sind es im Prinzip ja nicht mehr als 10%. Was hab ich davon? Wenn ich schwimmen gehe oder ähnliche Aktivitäten mache - egal wo ich hin komme - sparen tut man damit erst ab einer Behinderung von 70-70%!
Das G im Ausweis is ja nett aber es hilft nicht wirklich bei den Parkplätzen. Da gilt erst ein AG - weiß ich von meinem Mann der von seinen Knochen her total "kaputt" ist 80% und ein G hat. Bringt nur steuerlich was.
Liebe Grüße aus Hessen
Stephanie

Alex-w
06.02.2011, 12:27
Hallo

Habe einen GdB von 70 seit 05.2008 und wurde aus folgenden Faktoren berechnet:
1. Multiple Sklerose mit schubförmigen Verlauf Einzel GdB von 60
2. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Bandscheibenschaden, Morbus Bechterew im Stadium der Ileosakragelenkarthritis, Zervikalkanalstenose einzel GdB von 30.
Ergibt eine GdB von 70.
Mittlerweile ist die MS von schubförmigen Verlauf in den schleichenden übergegangen, die wegstrecke beträgt ca 500m, Spastik bei Tag und der Nacht und und und
Durch die Kortison schubterabie 5Tage a 1000 mg Korti im Oberschenkel Kugel ein riesen Loch.
Will jetzt auch einen Verschlechterungsantrag stellen aber mit einen G mal schauen was passiert
Gruß Alex

1Nimrodt
28.01.2012, 13:23
hallo und erstmal ein schmerzfreies neues jahr an alle,
ich habe heute meine eu rente bekommen. ist für mich alles ein bischen seltsam.
den gdb grad hatte ich 20 bekommen. aber da war auf die hälfte der von mir eingereichten befunde nicht eingegangen worden. habe wiederspruch eingelegt. die dame sagte mir die befunde wären zu neu und sie hätte sie noch nicht bestätigt bekommen. widerspruch läuft noch. aber eu rente 50% ist durch. aber ist das nicht zum heulen. nach 41 jahren einzahlen 350 €. man kann ja noch hin zu verdienen. gut meinen russen habe ich mit norspan,voltaren resinat, novaminsulfon und tolperison gans gut im griff. nur wen er beisst dan aber richtig. habe mich silvester nicht bewegen können dachte schon an ein nieren kollik mein hausarzt hatte mich ins krankenhaus eingewiesen. bin natürlich nicht hin. aber ansonsten geht es. nur habe ich
in den knien handgelenken und fingern arthrose und an allen möglichen und unmöglichen stellen wächst knochen. mein reumi ist jetzt übrigens der meinung das ich kein mb habe sondern alle mögliche arten von artrose und artritis. das schlimmste ist wen es so weiter geht wie bisher kann ich ende dieses jahres nicht mehr laufen.
entschuldigt das ich euch so einen scheiss vor jammere ist eigentlich nicht meine art.
kommt auch niewieder vor.
liebe grüsse nimrodt

Ulmka
28.01.2012, 23:37
Hallo Nimrodt,

350 Euro EU-Rente nach 41 Jahren einzahlen ist wirklich extrem wenig :( :trost:

MB ist doch eine Form von Arthritis... meint dein Doc, dass du statt dessen chronische Polyarthritis hast? Wenn es dir so schlecht geht, solltest du aber doch in eine Klinik gehen - aber in eine Rheuma-Akutlklinik!!!

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

Sonja
02.04.2012, 20:41
Hallo ihr,
ich schreib das jetzt mal hier rein, aber weiß nicht genau ob es passt.
Mein Steuerberater hat mich gefragt ob ich wegen meiner Krankheit irgendeine Bescheinigung oder so was hab. Er frägt wegen der Steuererklärung weil es da wohl irgendwelche Möglichkeiten wegen chronisch Krank gibt. Ich kann euch echt nix genaues sagen. Weiß von euch jemand was in die Richtung oder meint er den GdB?

Grüße
Sonja

rainer_53
02.04.2012, 20:49
Hallo Sonja,

sicher meint er den GDB, da gibt es Freibeträge ab einem bestimmten Grad, weiß jetzt aber nicht auswendig, ab wann. Kann schon einiges bringen.

VG, Rainer

Ulmka
02.04.2012, 21:39
Hallo Sonja,

er meint vermutlich den GdB denn da gibt es so viel ich weiß schon ab 20% Steuererleichterungen. Aber sicher bin ich mir nicht...

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

aragorn
03.04.2012, 03:27
Beim GdB gibt es Steuererleichterungen ab 25 %,
bzw chronisch kranke Menschen (dazu zählt auch Bechterew, desweiteren mußt du wegen dieser Erkrankung mind. einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung sein) müssen nur 1% ihres Bruttoeinkommens für ihre Erkrankung aufwenden, gesunde Menschen 2 %.
Dazu gibt es noch die Möglichkeit bei der Jahressteuererklärung voll abzugsfähige und teilweise abzugsfähige Kosten (zB auch Fahrten zu Ärzten, Behandlungen etc) geltend zu machen, genaues weiß aber dein Steuerberater,

Gruß, Peter

wessi
06.04.2012, 20:17
Hallo Sonja,

ja, er meinte den GdB, und auch alle Quittungen die bei deiner KK nicht Akzeptiert werden sollten,

kannst du von der Steuer Absetzten, gelle.

MLG wessi

Ulmka
09.04.2012, 22:55
Hallo Sonja,

Wessi hat recht, bei der Steuer kannst du viel mehr Quittungen absetzen als bei der KK (auch z.B. Fahrtkosten zum Arzt) - allerdings hast du da einen Eigenanteil insgesamt für die außergewöhnlichen Belastungen von 4% des Jahreseinkommens. Ich komme da nicht drüber - selbst dann nicht, wenn ich von der KK nichts zurück bekomme und alles bei der Steuer einreiche ...

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia