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Vollständige Version anzeigen : Gerichtsgebäude ohne Rollieingang


Gast_01
19.02.2004, 07:40
Ich muss am 25 Februar zum Gericht wegen meiner Scheidung und als wenn ich es geahnt habe, habe ich dort angerufen und mich erkundigt ob es überhaupt einen Eingang für Rollstuhlfahrer gibt. Und siehe da, es gibt keinen. Jetzt wollen die mich allen ernstes da reintragen. Na das wird was geben, denn ich habe dazu noch mega Schmerzen. Lassen wir uns mal überraschen was das gibt

hippo
19.02.2004, 07:54
Hallo Melly.
Wenn die das Problem auf diese Weise lösen, finde ich das doch ok.
Bei mir hier in der Arbeitsstelle ist das gleiche Problem: Wenn ein Rollstuhlfahrer zu uns rein will, muss der erst mal klingeln, dann stürzen 2 unserer starken Männer raus, heben den Rollstuhl rein und gut ist. Bedenke: Dies ist das Rathaus dieser Stadt. Es gibt einen Fahrstuhl für Behinderte, von dem aus man sich weiter vorarbeiten kann. Ich bin die Strecke mal abgelaufen: Wenn ein Rolli diese Strecke fährt, um beispielsweise in unser Gebäude zu kommen, müsste er 20 Minuten in Kauf nehmen incl. Wartezeiten auf Fahrstuhl und denjenigen, der den Schlüssel dafür hat. Da klingeln die Leute doch lieber.
Traurig nur, dass es sich um ein öffentliches Gebäude handelt. Die sollten doch mindestens eine Rampe haben.
Gruß
Michael

Andrea
19.02.2004, 14:48
Kann man nicht den ASB oder ähnliche Vereinigungen anrufen und fragen, ob die nicht eine Rampe zur Verfügung stellen können ? Die könnten Dich dann auch gleich abholen und die Rampe mitbringen. Wäre ein Aufwasch.

r.klute
20.02.2004, 07:41
Hallo,

Artikel 3 GG
...
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Bundesbaugesetz (BBauG)
§1 Aufgaben, Begriffe und Grundsätze der Bauleitplanung
.....
(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen
...
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
...

Barrierefreie Stadtplanung? Bei den leeren Kassen wird doch überall gespart und nur bei Neubauten werden barrierefreie Zugänge geschaffen.

Hier ein kleiner Test: http://www.aktion-grundgesetz.de/aktionskarte/kleinerStaedtetest/staedtetest.html

Gruß

Rainer :gruebel: