r.klute
29.07.2006, 11:53
Hallo,
die Urlaubszeit ist fast vorbei, aber hier noch ein Tipp. Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) gilt seit 1. Januar 2006 in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Auslandskrankenscheine gehören damit endgültig der Vergangenheit an. Die Karte ist notwendig, wenn im europäischen Ausland wegen eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung eine medizinische Behandlung erforderlich ist. Auch chronisch Kranke wie Diabetiker oder Dialysepatienten können damit zum Arzt gehen.
http://www.bechterewforum.de/images/my/527A.jpg
Die medizinischen Leistungen können im Urlaubsland zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden wie sie für die dort Versicherten gelten. Doch im Ausland sind vielfach andere gesetzliche Zuzahlungen üblich. So muss z.B. eine medizinische Behandlung in Frankreich oder Belgien zunächst selbst bezahlt werden. Auch die Eigenbeteiligung für Medikamente oder Zahnarztbesuche sind von Land zu Land sehr unterschiedlich.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist nicht vergleichbar mit der nationalen Gesundheitskarte. Da sie nicht elektronisch lesbar ist wie die nationale Gesundheitskarte, wird häufig bei Vorlage zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass verlangt.
Informationen: bei jeder Krankenkasse.
Gruß
Rainer :)
die Urlaubszeit ist fast vorbei, aber hier noch ein Tipp. Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) gilt seit 1. Januar 2006 in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Auslandskrankenscheine gehören damit endgültig der Vergangenheit an. Die Karte ist notwendig, wenn im europäischen Ausland wegen eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung eine medizinische Behandlung erforderlich ist. Auch chronisch Kranke wie Diabetiker oder Dialysepatienten können damit zum Arzt gehen.
http://www.bechterewforum.de/images/my/527A.jpg
Die medizinischen Leistungen können im Urlaubsland zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden wie sie für die dort Versicherten gelten. Doch im Ausland sind vielfach andere gesetzliche Zuzahlungen üblich. So muss z.B. eine medizinische Behandlung in Frankreich oder Belgien zunächst selbst bezahlt werden. Auch die Eigenbeteiligung für Medikamente oder Zahnarztbesuche sind von Land zu Land sehr unterschiedlich.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist nicht vergleichbar mit der nationalen Gesundheitskarte. Da sie nicht elektronisch lesbar ist wie die nationale Gesundheitskarte, wird häufig bei Vorlage zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass verlangt.
Informationen: bei jeder Krankenkasse.
Gruß
Rainer :)