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Vollständige Version anzeigen : Patientenverfügung


Gast_02
22.01.2004, 10:04
Hallo ihr Lieben,

hat sich eigentlich schon mal einer von euch Gedanken über eine
Patientenverfügung gemacht?
Ich bin im Moment wieder sehr stark am Nachdenken darüber.
Was wäre wenn?

Was wollen wir mit einer Patientenverfügung überhaupt?

Mit der Patientenverfügung erklären Wir in schriftlicher Form dem behandelnden Arzt unseren Willen bzgl. jeglicher medizinischer Behandlung für den Fall, dass wir uns nicht mehr entsprechend äußern können. Sie tritt somit ein, wenn Unsererseits keine Einwilligungsfähigkeit mehr möglich ist, z.B. wenn wir schwer erkranken, einen schweren Unfall erleiden oder über längere Zeit bewusstlos sind.

Wir können schon heute festlegen, ob die behandelnden Ärzte alle Möglichkeiten ausschöpfen sollen, unser Leben zu erhalten, oder ob unter bestimmten Bedingungen die Behandlungsmöglichkeiten auf die Linderung von Schmerzen beschränkt werden soll. Dies gilt ebenso für mögliche Reanimationen. Formulieren wir unsere Behandlungswünsche so konkret wie möglich!

Weiterhin sollten wir in der Patientenverfügung eine Person unseres Vertrauens bevollmächtigen, der unsere Wünsche im Krankheitsfall vertritt und berechtigt ist, Auskünfte zu bekommen sowie Entscheidungen zu treffen.

Bei dem Erstellen einer Patientenverfügung ist unsere Geschäftsfähigkeit notwendig. Diese sollten wir uns vom Hausarzt bescheinigen lassen oder gleich als einen der Zeugen die Patientenverfügung mit unterschreiben lassen.

Ich würde empfehlen, die Patientenverfügung von zwei Zeugen unterzeichnen zu lassen. Alle zwei Jahre sollten wir unsere Patientenverfügung prüfen und erneut gemeinsam mit einem Zeugen per Unterschrift bestätigen. Nur so können wir belegen, dass diese immer noch unserem Willen entspricht!

Ich habe deshalb unter folgenden Link auch gleich mal einen Antrag für euch zum runterladen.

Patientenverfügung (http://www.aerztekammer-berlin.de/45_Patienteninfo/patverf/)

Vielleicht hilft es dem einen oder anderen von euch.

einen nachdenklichen Gruss

der Graf

Uwe


:rolleyes: :rolleyes:

Lilo560
30.01.2004, 12:08
Hallo Graf Dracula,

habe Deinen Beitrag mit Interesse gelesen und stimme Dir zu, sich Gedanken zumachen, was passiert, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann.

Darüberhinaus empfehle ich bei dieser Gelegenheit auch eine Vorsorgevollmacht anzufertigen, die dem Bevollmächtigen erlaubt, alle anfallenden Geschäfte usw. für den Verfügenden zu treffen, wenn dieser nicht mehr selbst entscheiden kann.

Formulare kann man sich über den Sozialverband früher Reichsbund oder Albert-Schweitzer-Familienwerk besorgen.

Ich bin im Moment daran, diese Vorsorge zu treffen, da ich in meinem Bekanntenkreis etwas erlebt habe, was mich dazu veranlasst hat.

Mit freundlichem Gruß

Engelbert
31.01.2004, 01:37
Hallo Ihr Lieben

Außer der Patientenverfügung sind es ja in der Hauptsache Vollmachten die in dem Falle das der eigene Wille nicht mehr kundgetan werden kann hilfreich sind.

Solche Vollmachten ersparen es falls gewünscht das Amtsgericht mit der Bestellung einer Betreuung zu belästigen.

Was ich bei solchen Vollmachten wichtig finde ist, insbesondere bei Bankvollmachten, die Gültigkeit über den Tod hinaus. Dadurch lassen sich viele Lauferreien auf ein Minnimum reduzieren.

In der Hoffnung das Niemand von uns in den nächsten 50 Jahren sowas wirklich braucht, getragen von der Gewißheit das der Bechterew solche Gedanken nicht nahelegt

Engebert

Gast_02
31.01.2004, 10:30
Hallo Lilo,

du hast recht, ich habe das in meinem Beitrag total vergessen.
Wichtig sind z.B. auch die volle Bankvollmacht. Denn sollte der Partner sterben kommt er nicht an das Geld das auf dem Konto liegt.
Daran denken die wenigsten. Viele Partner stehen nach dem Tode des anderen vor verschlossenen Konten und Sparbücher.
Bis das dann mit dem Testament geklärt ist, ist es manchmal schon sehr lang.
Mein Tipp ist deshalb den Partner auch als Kontoinhaber mitzuregestrieren. Ich habe meine Konto auf "Oder" laufen, das heißt das meine Frau die gleichen Rechte hat auf der Bank.
Ich wusste dies am Anfang auch nicht, erst als ein Freund bei einem Unfall ums Leben kam und seine Frau darauf hin fast ein sozialfall wurde, bin ich aufgewacht und habe das geändert.
Man macht sich manchesmal wirklich zu wenig Gedanken um die ganze Sache.

einen lieben Gruss

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes:

martinundheike
07.02.2004, 22:17
:sport: Spitze!!! Den Tipp habe ich grad noch gebraucht.Dankeschön Graf Dracula:sport: :sport: :sport:

Herbstlaub
08.02.2004, 19:40
Hallo ihr Lieben,

der Graf schrieb:
>Bis das dann mit dem Testament geklärt ist, ist es manchmal schon sehr lang.<

Und das ist auch noch so eine Sache....

Denn wer kein Testament gemacht hat, Kinder hat und Vermögenswerte (Immobilie etc.) vorhanden sind , sollte bedenken:

Zurückbleibender Ehepartner und Kind(er) sind dann eine Erbengemeinschaft, die z.B. im Grundbuch eingetragen wird. Ist das Kind minderjährig, hat man immer das Vormundschaftsgericht bei Verfügungen mit "dabei", welches sorgfältig prüft.
Man bedenke, dass manch Verwitwete(r) Verfügungen vornehmen muss, um die finanzielle Situation der Familie zu stabilisieren. Der Anteil des Kindes wird durch das VM-Gericht gesichert. Wer also möchte, dass der Ehepartner nach seinem Ermessen über das Erbe verfügen kann, sollte unbedingt ein (Berliner) Testament machen.
Ausserdem: Auch aus einer "heilen" Familienwelt sind schon gerade eben volljährig gewordene Kinder ausgebrochen und haben unbedacht ihr Erbe "mitgenommen".
Fazit: Egal in welchem Alter wir sind, der Ernstfall kann leider immer eintreten (eigene Erfahrung mit 36 J.) und dann sollte doch möglichst alles so zu regeln sein, wie die Eheparnter es gedacht hatten - ohne Vormundschaftsgericht. Das geht nur mit Testament.

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/4774.html

Einen guten Start in die neue Woche wünscht
Herbstlaub