Gast_02
21.01.2004, 16:03
Hallo ihr Lieben,
ich habe hier nun mal eine Liste gefunden nach denen das Versorgungsamt
den GdB festlegen kann. Wohlbemerkt kann, aber nicht muss.
Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Morbus Bechterew)
ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden 10
mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des
Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) 20 - 40
mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer
beeinflussbare Krankheitsaktivität) 50 - 70
mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) 80 - 100
Auswirkungen über sechs Monate anhaltender Therapien sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen
Nachzulesen ist das ganze unter Anhaltspunkte (http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt-rheuma.htm#Entzündlich)
einen schönen Gruss
der Graf
:rolleyes: :rolleyes:
ich habe hier nun mal eine Liste gefunden nach denen das Versorgungsamt
den GdB festlegen kann. Wohlbemerkt kann, aber nicht muss.
Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Morbus Bechterew)
ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden 10
mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des
Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) 20 - 40
mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer
beeinflussbare Krankheitsaktivität) 50 - 70
mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) 80 - 100
Auswirkungen über sechs Monate anhaltender Therapien sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen
Nachzulesen ist das ganze unter Anhaltspunkte (http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt-rheuma.htm#Entzündlich)
einen schönen Gruss
der Graf
:rolleyes: :rolleyes: