Jürgen
19.01.2004, 08:50
Hallo Zusammen!
Ein Hoch auf die Bürokratie! Hier ein aktuelles Beispiel :
Seit dem 1.7.2001 gibt es die Heilmittelverordnung (für MB: http://physio.de/zulassung/HMR-IK-PT11b.htm). Hier sind alle "gängigen" Erkrankungen aufgeführt und gleichzeitig auch die Therapie, die verordnet werden kann. Im Falle eines chronischen MB darf die Langfristverordnung ausgestellt werden. Da man ja nun für jedes Rezept 10€ pauschal zuzahlen muß und ich 4 KGs/Woche habe, rief ich bei meiner KK an und fragte, wieviele Behandlungen auf einem Rezept stehen dürften. Für die Antwort benötigte die KK 3 Wochen :( . Man teilte mir mit, dass es im Ermessen des Arztes liegt, und dass ich sowieso jede Langfristverordnung vom med. Dienst der KK prüfen lassen müßte :confused: . Das wußte weder mein Arzt, noch meine KG und die auf der KK wußten es offensichtlich auch nicht, denn sie haben seit dem 1.7.2001 immer alles anstandslos bezahlt.
Nach einigen unfreundlichen Worten meinerseits habe ich mir von meinem Arzt ein Rezept über 50 KGs verschreiben lassen (ihr war nicht ganz wohl dabei :) ) und habe es bei der KK eingereicht. Nun habe ich eine Verordung mit 50 KGs bewilligt bekommen. Warum liegt die Entscheidung nicht ausschließlich beim Arzt, wenn als Grundlage die Heilmittelverordnung genommen wird?
Diese Regelung gilt nur für Primärkassen und BKKs, jedoch nicht für Ersatzkassen, wie mir ein Mitarbeiter der kassenärztlichen Vereinigung mitteilte.
Wünsche allen möglichst wenig Ärger mit Bürokraten
Jürgen
Ein Hoch auf die Bürokratie! Hier ein aktuelles Beispiel :
Seit dem 1.7.2001 gibt es die Heilmittelverordnung (für MB: http://physio.de/zulassung/HMR-IK-PT11b.htm). Hier sind alle "gängigen" Erkrankungen aufgeführt und gleichzeitig auch die Therapie, die verordnet werden kann. Im Falle eines chronischen MB darf die Langfristverordnung ausgestellt werden. Da man ja nun für jedes Rezept 10€ pauschal zuzahlen muß und ich 4 KGs/Woche habe, rief ich bei meiner KK an und fragte, wieviele Behandlungen auf einem Rezept stehen dürften. Für die Antwort benötigte die KK 3 Wochen :( . Man teilte mir mit, dass es im Ermessen des Arztes liegt, und dass ich sowieso jede Langfristverordnung vom med. Dienst der KK prüfen lassen müßte :confused: . Das wußte weder mein Arzt, noch meine KG und die auf der KK wußten es offensichtlich auch nicht, denn sie haben seit dem 1.7.2001 immer alles anstandslos bezahlt.
Nach einigen unfreundlichen Worten meinerseits habe ich mir von meinem Arzt ein Rezept über 50 KGs verschreiben lassen (ihr war nicht ganz wohl dabei :) ) und habe es bei der KK eingereicht. Nun habe ich eine Verordung mit 50 KGs bewilligt bekommen. Warum liegt die Entscheidung nicht ausschließlich beim Arzt, wenn als Grundlage die Heilmittelverordnung genommen wird?
Diese Regelung gilt nur für Primärkassen und BKKs, jedoch nicht für Ersatzkassen, wie mir ein Mitarbeiter der kassenärztlichen Vereinigung mitteilte.
Wünsche allen möglichst wenig Ärger mit Bürokraten
Jürgen