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Vollständige Version anzeigen : Medikamentenzuzahlung


Sabine
13.01.2004, 10:35
Hallo ihr Lieben

Kann mir jemand sagen ob man auch die Quittungen von z.B. Vitamin E oder Magnesium für die 1 oder 2 % Zuzahlungspflicht sammeln kann?

Auch wenn man diese Präperate nicht in der Apotheke kauft, sondern bei Aldi, Lidl usw. ?


Liebe Grüße
Sabine

petra
13.01.2004, 11:42
Hallo Sabine,

ich hebe diese Quittungen schon seit vergangenem Jahr auf und werde diese auch in Zukunft mit vorlegen.
Man muss ja rechnen und versuchen, so preiswert wie möglich an die medis zu kommen.
Da man für Vitamine u.ä. eh selbst aufkommen muss, dürfte es egel sein, wo man sie sich besorgt und der Gesetzgeber kann nicht mehr auf der ärztlichen Anordnung bestehen, das würde nämlich mit noch mehr Kosten einhergehen.

Gruss - petra

Troll
13.01.2004, 16:17
Hallo Sabine.

für die 1% / 2% Belastungsgrenze gelten nur die offiziellen Zuzahlungen (http://www.die-gesundheitsreform.de/reform/zuzahlung/zuzahlungstabelle.html) , die in der Tabelle genannt werden. Auf jeden Fall alle Belege sammeln, dass kann nie verkehrt sein und wenn die Krankenkasse sie akzeptiert, um so besser.

Gruß
Troll :)

Ulmka
13.01.2004, 20:57
Hallo Sabine,

Troll hat leider recht, alles, was du dir selber kaufst, weil nicht mehr verschreibungsfähig, gilt nicht als Zuzahlung und fällt deswegen nicht unter die Härtefallregelung.

Les dir bitte aber dazu auch nochmal meinen Beitrag zu 'Apotheke im Internet' unter 'Diagnose/Therapie/Medikamente' durch.

Die Belege würde ich an deiner Stelle aber trotzdem sammeln. Eventuell ist es auch sinnvoll, dir von deinem Arzt einmal attestieren zu lassen, das diese Medikamente bei dir indiziert sind.

Dann kannst du evtl. alle Zuzahlungen bis zur Härtefallgrenze plus Fahrkosten (-> bei den Ärzten abstempeln lassen) plus Kosten für selbstgekaufte Medikamente als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (da gilt zwar auch eine Eigenbeteiligung von 2 %, aber dafür zählen eben auch selbstgekaufte Medis und Fahrtkosten dazu, für die die Kasse gar nicht mehr zahlt (war zumindest im letzten Jahr so).

Da kommt dann vielleicht nicht allzuviel raus - aber besser als nix!

Viel Spaß beim Sammeln! :p

Liebe Grüße

Lydia

petra
14.01.2004, 08:47
Hallo Leute,

da sitzt man ja richtig schön in der Zwickmühle:

entweder man geht zum Arzt und lässt sich alles verschreiben, dann kostet der Arztbesuch wieder Zeit und Geld oder man kauft alles gleich selbst, spart Zeit und Geld, dafür kann man aber nichts anrechnen lassen.

Wenn es auch kaum einer wahrhaben will:

wir sind eines der bevormundetsten Völker, die es gibt.

Gruss - petra

Sabine
14.01.2004, 11:53
Also so ganz verstanden hab ich es noch nicht!!!:confused:

Wenn ich also mein Herzmedikament,
welches nicht mehr Verschreibungspflichtig ist,
selbst in der Apotheke kaufe....rechnet es nicht zu der 1 oder 2% Pauschale für die Krankenkasse dazu :confused:

Muß mir dann der Arzt jedesmal dafür ein Privatrezept ausstellen??
Weil selbst bezahlen muß ich es doch so oder so!

:bahn:

Liebe Grüße
Sabine

r.klute
14.01.2004, 13:36
Hallo Sabine,

wenn das Medikament nicht verschreibungspflichtig ist, dann brauchst Du kein Rezept und es wird keine Zuzahlung fällig (da Du ja alles selbst bezahlt).

Eventuell kannst Du die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Gruß
Rainer :)

uedeke
14.01.2004, 14:22
Hallo zusammen !

Leider befürchte ich, daß das Finanzamt bei selbstgekauften, also nicht vom Arzt verschriebenen Medikamenten, bei der Anerkennung als aussergewöhnliche Belastung nicht mitziehen wird.

Für die Anerkennung als aussergewöhnliche Belastung ist unter anderem die "Zwangsläufigkeit" der Ausgabe Vorraussetzung und die lässt sich ohne Rezept nicht beweisen.

Dennoch alles Gute

Uedeke

Ulmka
14.01.2004, 20:47
Hallo Sabine,

dein Herzmedikament ist doch wahrscheinlich eine etablierte Standardtherapie - und dann müßtest du es doch mit Begründung noch als Kassenrezept bekommen - und dann zählt es auch mit für die Belastungsgrenze (siehe mein Beitrag zu 'Apotheke im Internet').

Ob es dann auch auf der im entstehen befindlichen Liste steht, die ab dem 2. Quartal gilt, steht in den Sternen.... :(

@uedeke: ich würde mir die verschreibungsfreien Medikamente ohne Rezept holen und mir vorher einmal vom Arzt ein Attest holen, dass die Medikamente nötig sind. Dieses Attest würde ich dann zur Steuererklärung dazulegen. Vielleicht hilfts....

Liebe Grüße

Lydia

uedeke
14.01.2004, 23:13
Hallo Lydia,

sicherlich kann man versuchen, die Anerkennung der Medikamente auf diesem Wege zu erreichen.
(Meine persönliche Meinung: nicht viel erwarten).

Aber vielleicht stößt ja mal ein Steuerkundiger auf diese Zeilen.

Alles Gute

Uedeke:)

Sabine
15.01.2004, 08:26
Hallo Lydia

vielen Dank für die Tips und Ratschläge.
Morgen hab ich wieder einen Termin beim Doc und werd es mal mit ihm besprechen.


Liebe Grüße
Sabine