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Vollständige Version anzeigen : Aussteuerung, wie geht es weiter??


Bombi
11.01.2004, 20:54
Hallo

Ich würde gerne mal wissen, wie es nach der Aussteuerung von der Krankenkasse weiter geht. Eigentlich wollte ich mich danach Arbeitslos melden. Ich habe gesagt bekommen, wenn ich mich nicht gesund schreiben lasse, bezahlt das Arbeitsamt nur zwei Monate. Jetzt habe ich gelesen, wenn ich dem Arbeitsamt nicht voll zur Verfügung stehe, ich auch nicht den vollen Satz, oder sogar gar kein Geld bekomme. In meinem Reha Gutachten steht:"leicht Tätigkeit mit Einschränkung"!! Hat das für mich irgendwelche Auswirkungen?? Ich habe 50% GdB.
Bei anderen habe ich mitbekommen, das sie trotzdem die vollen 12 Monate Arbeitslosengeld bekommen haben, obwohl sie sich als krank, Arbeitslos gemeldet haben. Was stimmt den nun und wie komme ich am besten beim Arbeitsamt weg??
Muss ich mich jetzt gesund schreiben lassen oder nicht.
Auf der anderen Seite kann ich kaum sitzen und könnte somit an keinen Weiterbildungsmaßnamen vom Arbeitsamt teilnehmen. Sollte ich mich vielleicht nicht vollzeit Arbeitslos melden??



Danke schon mal

Gruß Thomas

Gast_02
12.01.2004, 08:09
Hallo Thomas,

ich würde mal ganz einfach zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden.
Die Arbeitslage sieht sowieso nicht besonders gut aus für uns Bechtis.
Lass dich ganz einfach beraten und lege deine Einschränkungen
auf den Tisch und lass den Rest auf dich zukommen.
Normalerweise sind die Herrschaften dort verpflichtet dir weiter
zu helfen. Also, lass dich nicht unterkriegen.

einen lieben Gruss an dich und die Familie

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes:

schnegge
12.01.2004, 12:19
hallo Thomas,

du schreibst, dass in deinem Gutachten steht, dass du leichte Tätigkeiten mit Einschränkung aufüben kannst. Wenn diese Einschränkungen nicht auf eine bestimmte Stundenzahl bezogen sind, dann melde dich einfach arbeitslos ( Vollzeit).

Ich weiß zwar nicht mehr über die aktuellen Bestimmungen Bescheid, aber das Arbeitslosengeld ( auch Übergangsgeld oder Unterhaltsgeld bei Umschulungen) wurde früher danach berechnet, wieviele Stunden du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Wenn du dich nur für Teilzeit zur Verfügung stellst, dann bekommst du auch nur entsprechend dein Geld, auch wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast.

Es gibt beim Arbeitsamt Unterlagen, auf die jeder ARbeitslose ein Anrecht hat, über die Möglichkeiten der Förderung usw. z. B. kann (konnte vor ein paar Jahren ?!?) ein ARbeitsloser einen zinslosen Kredit für ein Auto bekommen, wenn ein neuer JOb sonst nicht zu erreichen war. Diese Infos habe ich vor 10 Jahren bekommen, nachdem ich umgeschult hatte, und mich zu einem Seminar über Bewerbungen beim Arbeitsamt angemeldet hatte.

Der zuständige Seminarleiter war sehr erstaunt darüber, wie wenig die Seminarteilnehmer über ihre Rechte informiert waren.

Lies dir die Unterlagen die du bekommst sehr genau durch, dann bist du schon eine ganze Ecke weiter. Und vor allem, du bist kein Bittsteller!!! Es war nicht dein Wunsch krank zu werden und vor allem nicht dein Wunsch deinen JOb zu verlieren!!! Wenn du diesen Job nicht ausüben kannst, dann sollen sie dir einen besorgen den du ausüben kannst, denn mit der kleinen Einschränkung schicken sie dich auch nicht in Rente.

Im Zweifelsfall, nerve deinen Berater!!! Er hat die Möglichkeiten und die Mittel dir weiterzuhelfen. Signalisiere ihm aber auf jeden Fall arbeitsbereitschaft, dann kommst du sicher weiter.

viel Glück und lieben Gruß
Margot

Gast_01
15.01.2004, 19:10
Also, ich bin ausgesteuert, bin laut Gutachter nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig, sprich erwerbsunfähig. Ich habe mich einen Monat vor auslaufen des Krankengeldes arbeitlos gemeldet auf anraten der Krankenkasse. Da ich vor kurzem noch im KH lag und dort ein Sozialarbeiter war, habe ich mich aufklären lassen. Ich hatte nämlich vorher ein Brief vom Arbeitsamt bekommen. Sie müssen voll zahlen. habe auch vorher voll gearbeitet. Da gibt es einen Pragraphen für. Ich glaube es war §125 SGB. Denn bei mir ist das Problem, das trotz der etlichen Gutachten die Rente abgelehnt worden ist