Gast_02
10.01.2004, 10:16
Hallo liebe Kollegen in Österreich,
nachdem ich nun den Schweizern und im deuteschen Forum den Weg
der Kur beantragung aufgezeigt habe, möchte ich es nach euerm
Recht auch tun.
Für Österreich sieht der Weg folgendermaßen aus:
Die freie Badekur (ambulante Kur)
Vorgehen:
* Besprechen Sie den Wunsch nach einer Kur mit Ihrem Arzt.
* In Absprache mit Ihrem Arzt wählen Sie den Ort Ihrer Kur.
* Der Arzt stellt einen Kurantrag auf dem Formular Ihrer Krankenkasse und reicht diesen ein.
* Nach Genehmigung des Antrags durch Ihre Krankenkasse erhalten Sie von dieser in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung.
* Voraussetzung ist allgemein, dass Ihre Kur mindestens 21 Tage dauert.
* Mit der Kostenübernahmeerklärung gehen Sie zu einem Kurarzt Ihrer Wahl, der die erforderlichen Anwendungen verschreibt.
Finanzierung:
* Freie Badekuren werden von gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel durch Zuschüsse. Übernahme der Kosten für den Badearzt, Untersuchungen, Anwendungen, Kurmittel, Medikamente und fakultative Kurtaxe.
* Manche Krankenkassen gewähren auch noch einen Taggeldzuschuss.
* Für den Fall, dass die Krankenversicherung keine Erstattung von Kurkosten vorsieht, ist es möglich, eine Kurkostenversicherung abzuschliessen. Wenn die Erstattung von Kurkosten durch die Krankenkasse oder der Abschluss einer Kurkostenversicherung nicht möglich ist, bleibt noch immer die Möglichkeit, am Kurort aus aktuellem Anlass, bei akuten Beschwerden, einen Arzt aufzusuchen und sich Kurmittel verordnen zu lassen. In solchen Fällen übernehmen Versicherungen die Erstattung von Arztkosten und Anwendungen dann, wenn die Behandlungen am Kurort eine regelrechte Kur ausschliessen.
einen lieben Gruss
der Graf
Uwe
:rolleyes: :rolleyes:
nachdem ich nun den Schweizern und im deuteschen Forum den Weg
der Kur beantragung aufgezeigt habe, möchte ich es nach euerm
Recht auch tun.
Für Österreich sieht der Weg folgendermaßen aus:
Die freie Badekur (ambulante Kur)
Vorgehen:
* Besprechen Sie den Wunsch nach einer Kur mit Ihrem Arzt.
* In Absprache mit Ihrem Arzt wählen Sie den Ort Ihrer Kur.
* Der Arzt stellt einen Kurantrag auf dem Formular Ihrer Krankenkasse und reicht diesen ein.
* Nach Genehmigung des Antrags durch Ihre Krankenkasse erhalten Sie von dieser in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung.
* Voraussetzung ist allgemein, dass Ihre Kur mindestens 21 Tage dauert.
* Mit der Kostenübernahmeerklärung gehen Sie zu einem Kurarzt Ihrer Wahl, der die erforderlichen Anwendungen verschreibt.
Finanzierung:
* Freie Badekuren werden von gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel durch Zuschüsse. Übernahme der Kosten für den Badearzt, Untersuchungen, Anwendungen, Kurmittel, Medikamente und fakultative Kurtaxe.
* Manche Krankenkassen gewähren auch noch einen Taggeldzuschuss.
* Für den Fall, dass die Krankenversicherung keine Erstattung von Kurkosten vorsieht, ist es möglich, eine Kurkostenversicherung abzuschliessen. Wenn die Erstattung von Kurkosten durch die Krankenkasse oder der Abschluss einer Kurkostenversicherung nicht möglich ist, bleibt noch immer die Möglichkeit, am Kurort aus aktuellem Anlass, bei akuten Beschwerden, einen Arzt aufzusuchen und sich Kurmittel verordnen zu lassen. In solchen Fällen übernehmen Versicherungen die Erstattung von Arztkosten und Anwendungen dann, wenn die Behandlungen am Kurort eine regelrechte Kur ausschliessen.
einen lieben Gruss
der Graf
Uwe
:rolleyes: :rolleyes: