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Vollständige Version anzeigen : Beantragen einer Kur


Gast_02
10.01.2004, 10:16
Hallo liebe Kollegen in Österreich,

nachdem ich nun den Schweizern und im deuteschen Forum den Weg
der Kur beantragung aufgezeigt habe, möchte ich es nach euerm
Recht auch tun.
Für Österreich sieht der Weg folgendermaßen aus:

Die freie Badekur (ambulante Kur)

Vorgehen:

* Besprechen Sie den Wunsch nach einer Kur mit Ihrem Arzt.

* In Absprache mit Ihrem Arzt wählen Sie den Ort Ihrer Kur.

* Der Arzt stellt einen Kurantrag auf dem Formular Ihrer Krankenkasse und reicht diesen ein.

* Nach Genehmigung des Antrags durch Ihre Krankenkasse erhalten Sie von dieser in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung.

* Voraussetzung ist allgemein, dass Ihre Kur mindestens 21 Tage dauert.

* Mit der Kostenübernahmeerklärung gehen Sie zu einem Kurarzt Ihrer Wahl, der die erforderlichen Anwendungen verschreibt.

Finanzierung:

* Freie Badekuren werden von gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel durch Zuschüsse. Übernahme der Kosten für den Badearzt, Untersuchungen, Anwendungen, Kurmittel, Medikamente und fakultative Kurtaxe.

* Manche Krankenkassen gewähren auch noch einen Taggeldzuschuss.

* Für den Fall, dass die Krankenversicherung keine Erstattung von Kurkosten vorsieht, ist es möglich, eine Kurkostenversicherung abzuschliessen. Wenn die Erstattung von Kurkosten durch die Krankenkasse oder der Abschluss einer Kurkostenversicherung nicht möglich ist, bleibt noch immer die Möglichkeit, am Kurort aus aktuellem Anlass, bei akuten Beschwerden, einen Arzt aufzusuchen und sich Kurmittel verordnen zu lassen. In solchen Fällen übernehmen Versicherungen die Erstattung von Arztkosten und Anwendungen dann, wenn die Behandlungen am Kurort eine regelrechte Kur ausschliessen.

einen lieben Gruss

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes:

Daisy
10.01.2004, 21:15
Hallo Uwe, danke für deinen Beitrag, aber leider sieht es nicht ganz so aus. Kuren sind in Österreich Massnahmen zu Erhaltung der Arbeitskraft und werden von den sogenannten Pensionsversicherungsträgern im Ramen eines mind.3 wöchigen Aufenthaltes in einem Kurzentrum max. 3x in 5 Jahren bewilligt. Kuren sind eine freiwillige Leistung dieser Pensionsversicherungsträger und man hat keinen rechtlichen Anspruch darauf. so der Text, der an eine Bewilligung hinzugefügt wird!
Außerdem gibt es dann von den verschiedenen Krankenkassen Kurzuschüße, doch auch das gilt nicht für alle Kassen und auch nicht für alle Bundesländer in Österreich gleich!
Das heißt ein Patient mit MB hat in Österreich nicht die gleichen Ansprüche auf dieselbe Behandlung bei der gleiche Diagnose, und das in Zeiten der EU!!!!!!!
Ich bin momentan in dieser Sache in Tirol mit der Gebietskrankenkasse auf Kriegsfuß, da die Tiroler Gebietstkrankenkasse Therapien nur in Tirol bewilligt!!!
Also als EU Bürger habe ich als Tiroler kein Recht in einem anderen Land die gleiche Behandlungen zu bekommen!!!!
Du siehst gleich ist nicht gleich!!!!!!
Das zu dem Thema Gleichbehadlung in der EU!

Gast_02
10.01.2004, 23:12
Hallo Daisy,

meine Beiträge sollen nicht nur informieren und aufklären, sondern
sie sollen auch zum mitmachen und mitdenken anregen.
Ein paar Menschen tragen zu einem Thema Infos zusammen und
1000 andere können dann davon Profitieren.
Das ist Sinn eines Gedankenaustausches.

Zum Thema EU soll gesagt sein, entweder wachsen wir alle zusammen, oder wir fallen alle wieder auseinander. Dies
aber liegt nicht allein in unserer Hand. Es kann nur jeder einzelne
seinen Beitrag dazu tun und wenn es alle machen, dann haben
wir auch unser Gemeinschaft.

einen lieben Gruss

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes:

Daisy
11.01.2004, 21:08
Ja Uwe, du triffst es auf den Grund!
Ich weiß, ich bin manchmal sehr sarkastisch, aber so kann man die Menschen ein wenig aufrütteln!
Das war auch ein Hauptthema meiner gestrigen Jahresversammlung der ÖVMB Tirol , gemeinsam können wir was bewirken, denn gemeinsam sind wir stärker! Leider verstehen noch viel zu wenige den Begriff" Selbsthilfe"! Jeder einzelne kann sich gerade bei unserer Krankheit schon sehr viel selbst helfen, wichtig ist vor allem, dass wir uns nicht mehr alles gefallen lassen!Dazu dient dieses Forum sehr gut, dass wir uns wirklich gegenseitg stärken!
Danke für deine guten Beiträge!!

sun
29.06.2004, 14:03
Hallo!


Da ich auch dazu was weiss möchte ich es jetzt noch gerne dazu fügen, kann ja für manche eine Hilfe sein.

Hier in Österreich ist es wirklich so wie Daisy schreibt nur etwas hat sie vergessen.

Seit einiger Zeit haben es die Ärzte aus Gastein geschafft das ein Patient mit Diagnose MB jährlich einen 4 wöchigen Kuraufenthalt mit 12 Stolleneinfahrten genehmigt bekommen!

Ausnahmen bestätigen die Regel!!!!! Wie es bei mir war!

Letztes Jahr war ich im August auf Kur, da es mir dann nicht besser ging hat mein Orthopäde im Dezmber für einen nochmaligen Kuraufenthalt angesucht.
Und die Kur wurde ohne Probleme sofort genehmigt und da kam ich dann im März nach Gastein und macht dort eine 3 wöchige Kur eine Woche wurde dann gleich verlängert vom Kurhaus aus. So war ich 4 Wochen auf Kur. Also innerhalb von einem halben Jahr 7 Wochen.

Mit lieben Grüßen