Vollständige Version anzeigen : Gesundheitsreform für 2004 - Teil2
Hallo Ihr Lieben,
ich habe noch eine ganz wichtige Neuerung gefunden für Uns zum
Thema Gesundheitsreform.
Es sind im Folgenden die Patientenrechte
• Ab 2004 hat jeder Patient beim Arztbesuch das Recht auf eine Patientenquittung. Diese enthält alle erbrachten Leistungen und Kosten, die der behandelnde Arzt bei der Krankenkasse abrechnet. Der Patient kann diese Quittung wahlweise nach jeder Behandlung oder einmal pro Quartal einfordern.
• Mit dem Patientenbeauftragten soll ein zentrales Sprachrohr für die Interessen der Patienten geschaffen werden. Der Patientenbeauftragte wird vom Bundeskabinett berufen. Er soll die Belange aller Patienten in der Öffentlichkeit vertreten und sich auch in politischen Gremien beratend für Patientenrechte einsetzen.
Die Versicherten sollen insgesamt mehr Mitspracherechte bekommen. Alle Gremien, die sich direkt oder indirekt mit Entscheidungen befassen, die Patienten betreffen, müssen deren Interessen berücksichtigen. Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen sollen daher verstärkt in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden.
Lasst euch also nicht übers Ohr hauen.
einen schönen Gruss
der Graf
Uwe
:rolleyes: :rolleyes:
Hallo,
die Tagesquittung gibt es beim Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus. Das setzt aber voraus, dass der Arzt die technischen Möglichkeiten hat und sofort die erbrachte Leistung nicht nur in der Patienten-Akte notiert, sondern auch in den PC hackt. Haben die Ärzte soviel Zeit?
Und zum Patientenbeauftragten sei angemerkt, welche Rechte bekommt er oder sie, wie neutral ist dieser Patientenbeauftragte? Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe!
Noch ein paar besinnliche Adventstage
wünscht
Rainer :D
Hallo Uwe,
soviel ich weiß, gibt es die Patientenquittung erst in einer weiteren Stufe der Gesundheitsreform 2005 (wenn ich die Seite der Bundesregierung, www.die-gesundheitsreform.de richtig im Kopf habe).
Auf den ersten Blick hört sich das für die Patienten wirklich toll an - aber da ich als Arzthelferin arbeite, graut mir jetzt schon davor:
wie Rainer schon richtig festgestellt hat, sieht die Arztpraxensoftware so etwas noch gar nicht vor - und außerdem habe ich während des normalen Patientenbetriebes fast nie die Zeit, die Abrechnungsziffern einzugeben. Das mache ich erst anhand der vom Dr. eingetragenen Bemerkungen, wenn alle Patienten weg sind und der Dr. kontrolliert es, wenn ich fertig bin.
Wenn jetzt wirklich jeder Patient sofort seine Quittung haben will, bedeutet das für alle Patienten eine deutlich längere Wartezeit - und für mich wohl auch eine längere Arbeitszeit. :(
Das würde dann allerdings die Praxiskosten weiter steigern, und eigentlich sollte die Gesundheitsreform doch zu Einsparungen führen.... :confused:
Bitte versteh mich nicht falsch - ich bin sehr dafür, dass die Ärzte mehr kontrolliert werden, weil bei der Abrechnung bestimmt nicht überall alles mit rechten Dingen zugeht - aber es müsste dafür dringend ein Weg gefunden werden, der nicht schon wieder zu noch mehr Bürokratie führt, wir ersticken nämlich jetzt schon in dem ganzen Bürokram :(
Liebe Grüße
Lydia
Hallo,
ich habe gestern an einer sehr interessanten Informationsveranstaltung der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) für die Ärzte hier teilnehmen dürfen.
Gleich am Anfang hat der Referent über den Bürgerdialog mit Dr. Klaus Theo Schröder berichtet, den Rainer empfohlen hat: zu den Feinheiten der Praxisgebühr und der Patientenquittung kam die Antwort: 'warten sie die ersten vier Wochen ab, dann kann ich ihnen sagen, wie sie das handhaben sollen...' :rolleyes:
:bahn:
Das heißt also, dass die Ärzte im Januar in einem von Berlin verordneten Chaos sitzen und selber keine Ahnung haben, wie was funktionieren soll und wo sie Hilfe bekommen können !!! :eek:
Zur Praxisgebühr wurde gesagt, dass der Gesetzgeber das eigentlich so vorsieht, dass jeder, der keine Überweisung mitbringt, erstmal die 10 Euro bezahlen muss - und wenn er das nicht dabei hat, soll er erst mal zu Bank geschickt werden, um Geld zu holen!!! :eek:
Die etwa 40 anwesenden Ärzte haben darüber einheitlich den Kopf geschüttelt und sofort gesagt, dass das ja gar nicht mit ihrer Pflicht zu Hilfeleistung vereinbar wäre! Wenn sie dann deswegen den Patienten trotzdem behandeln, liegt das Risiko komplett auf ihrer Seite.... .
Wenn man die Praxisgebühr bezahlt hat, bekommt man eine Quittung - und die sollte man immer gemeinsam mit der Versichertenkarte dabei haben, um zu beweisen, das die Praxisgebühr bezahlt ist!!!
@Uwe: du hattest Recht, die Patientenquittung gibt es ab 2004, und zwar in drei Varianten:
1. die Tagesquittung, die sofort nach der Behandlung mitgegeben wird (dann werden die Warteschlangen wachsen...)
2. die Quartalsquittung, die der Arzt am Quartalsende zuschickt. Die kostet dann 1 Euro + Porto
3. die Jahresquittung, die von der Krankenkasse am Jahresende ausgestellt wird und auf der alle Behandlungen zu Lasten der Krankenkasse verzeichnet sind (Arzt, (noch) Zahnarzt, Apotheke, Heilmittel, Hilfsmittel)
Verzeichnet ist auf der Quittung jeweils das Datum mit den abgerechneten EBM-Ziffern und der zugehörigen patientenverständlichen Erklärung - so das denn alles zum 1.1.04 funktioniert mit der Software.... :rolleyes:
Was noch etwas in der Ferne liegt, aber sich ausnahmsweise mal gut für uns anhört, ist folgendes:
ab 2007 wird das Arztbudget nicht mehr danach berechnet, wie viele Patienten in welchem Alter der Arzt hat, sondern wie viele Patienten mit welcher Krankheit er hat! Das bedeutet dann, das der Arzt für chronisch kranke Patienten mit hohem Aufwand ein größeres Budget-Häppchen bekommt, als für einen eigentlich Gesunden mit einer einfachen Erkältung.
Wenn die Ärzte das verinnerlichen, dass wir ihr Budget viel stärker erhöhen als andere - vielleicht nehmen sie sich dann auch für uns mehr Zeit und geben sich mehr Mühe - es lohnt sich ja dann schließlich!!! :)
So, fürs erste habe ich genug getippt - auch wenn es noch viel mehr Neuerungen gibt (ich habe hier eine 'Übersicht' von der KV von 50 Seiten liegen....).
Wenn ihr noch Fragen dazu habt - nur zu! Dann blättere ich nochmal in dem Heft, vielleicht finde ich eine Antwort!
Liebe Grüße
Lydia
Hallo ihr Lieben,
hier habe ich die neuesten Infos zum Thema Praxisgebühr.
Praxisgebühren (http://focus.msn.de/G/GN/gn.htm?snr=127516&streamsnr=118)
Viel Spass beim lesen
Gruss der
Graf
Uwe
:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
Deutschland 2003
Schöne Bescherung ! (?)
http://www.dvmb-forum.de/images/weihnachtsbaum.gif
Gruß
Rainer :rolleyes:
Hallo,
demnächst beim Arzt:
http://www.dvmb-forum.de/images/praxis_2004.jpg
Gruß
Rainer :p
:D :D :D
Klasse Rainer.....traurig aber wahr ;)
Liebe Grüße
Sabine
Hallo!
Ist euch schon aufgefallen, dass bei den ganzen Beispielen zur Berechnung der Belastungsgrenze (2%; bei chronisch Kranken 1%) nie verheiratete Paare mit zwei Einkommen sind. Denn laut Gesetz werden beide Einkommen zusammengerechnet.
Beispiel:
Jeder bekommt 20.000 EUR, macht zusammen 40.000EUR. Wenn jetzt jeder eine Belastungsgrenze von 2% hat, dann sind das 800EUR für jeden! Zusammen also 1600EUR!
Als Single hätte jeder eine Belastungsgrenze von 400EUR.
Oder, das erste Beispiel, ein Partner hat 1% der andere 2%. Sieht dann die Rechnung so aus:
1% von 40.000EUR = 400EUR + 2%von 40.000EUR = 800EUR, zusammen also 1200EUR?
Kann ich nicht mehr rechnen? Ich bitte um Nachhilfe!
Danke
Rainer :frage:
Und hier ist das Gesetz:
40. § 62 wird wie folgt gefasst:
„§ 62 Belastungsgrenze
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Die Belastungsgrenze beträgt 2 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die weitere Dauer der in Satz 2 genannten Behandlung ist der Krankenkasse jeweils spätestens nach Ablauf eines Kalenderjahres nachzuweisen und vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, soweit erforderlich, zu prüfen. Das Nähere zur Definition einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92.
(2) Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen nach Absatz 1 werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des Lebenspartners jeweils zusammengerechnet. Hierbei sind die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten um 15 vom Hundert und für jeden weiteren in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des Lebenspartners um 10 vom Hundert der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches zu vermindern. Für jedes Kind des Versicherten und des Lebenspartners sind die jährlichen Bruttoeinnahmen um den sich nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes ergebenden Betrag zu vermindern; die nach Satz 2 bei der Ermittlung der Belastungsgrenze vorgesehene Berücksichtigung entfällt. Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören nicht Grundrenten, die Beschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach anderen Gesetzen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes erhalten, sowie Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Körper und Gesundheit gezahlt werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 ist bei Versicherten, 1. die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach anderen Gesetzen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes oder Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, 2. bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden sowie für den in § 264 genannten Personenkreis als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelsatz des Haushaltsvorstands nach der Verordnung zur Durchführung des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes (Regelsatzverordnung) maßgeblich.
(3) Die Krankenkasse stellt dem Versicherten eine Bescheinigung über die Befreiung nach Absatz 1 aus. Diese darf keine Angaben über das Einkommen des Versicherten oder anderer zu berücksichtigender Personen enthalten.
(4) Bei der Versorgung mit Zahnersatz finden § 61 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 5 und § 62 Abs. 2a in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2004 weiter Anwendung.“
Hallo Rainer,
also ich habe darüber nun auch noch nichts gehört.
Aber ich denke das bei der Berechnung ja nur das gilt was du verdienst.
Dein erster Weg das abzurechnen ist ja sowieso die Krankenkasse,
und die werden dann deinen Lohn für deine Berechnung nehmen.
Alles andere wäre ein Nachteil für Uns und Nachteile darf es laut
Gesetz ja auch für keinen geben.
einen nachdenklichen Gruss
Uwe
:rolleyes: :confused:
@ Rainer,
wenn das wirklich so ist, wie Du es annimmst bzw. verstehst, ist es am besten, man vereinbart Gütertrennung und jeder von beiden macht seine eigene Steuererklärung.
Wenn das auch nicht hilft, trennt man sich offiziell (:-)) und wird dann auf jeden Fall als Einzelperson veranschlagt, diese Variante ist sowiso von vorn herein günstiger, man kann den Steuerfreibetrag 2 x nutzen, den Freibetrag für eine Haushaltshilfe und , und, und...
Wenn dieses System eben nur gerecht sein kann, wenn man improvisiert, bitte schön, an mir soll's nicht liegen !
Gruss - petra
dumme Frage...vielleicht schlaue Antwort...habe kein Einkommen, bin seit 2 Jahren überall ausgesteuert, wegen Rentenverfahren...mein Mann verdient ein bischen mehr...was bei 3 Kindern relativ ist...Schulbücher ect....bisher war es immer so, daß mein Mann für mich unterhaltsverpflchtet war...und nun....kann ich mich jetzt darauf berufen, daß ich kein Einkommen habe.....?
Gruß
Andrea:frage:
Hallo ihr Lieben,
ich habe das mit den 2 % eigentlich so verstanden, dass es so läuft wie bisher auch bei den außergewöhnlichen Belastungen bei der Lohnsteuer:
Zuerst werden beide Einkommen zusammengezählt, dann alle Freibeträge (Kinder!!!) abgezogen und dann vom Ergebnis 2 % genommen.
Allerdings wird es dann kompliziert, wenn die beiden Ehepartner bei verschiedenen Versicherungen sind, so wie z.B. bei mir (mein Mann ist privat versichert). Und da die Kassen chronische Geldsorgen haben, fürchte ich fast, dass dann Rainers Variante greift - die eine Kasse muss ja von der anderen nicht wissen, wieviel da schon zubezahlt wurde .... :eek:
Aus den offiziellen Verlautbarungen wird das leider auch nicht klar:
Zitat aus den 'Informationen für den Vertragsarzt' von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
"Demnach sind Zuzahlungen, die der Versicherte zu leisten hat,maximal bis zu einer Höhe von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr zu leisten. ..... Wie bei der bisherigen Überforderungsklausel orientiert sich die Belastungsgrenze am Familieneinkommen. Für Kinder wird ein gesonderter Freibetrag eingeführt, der an die Stelle der bisherigen prozentualen Berücksichtigung tritt. Die Neuregelung gilt auch für bisher vollständig befreite Empfänger von Fürsorgeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, der Kriegsopferfürsorge oder dem Grundsicherungsgesetz."
Ich denke, man sollte sich da direkt an seine Kasse wenden und nachfragen (die AOK hat sich z.B. heute in unserer Zeitung damit gebrüstet, sie hätte so gute Mitarbeiter, dass die Patieten, die Fragen zur Reform hätten, ruhig kommen sollten, das wäre kein Problem... :rolleyes: )
Es wäre schon fies, wenn ein chronisch Kranker nur deshalb sehr viele Zuzahlungen aus eigener Tasche berappen muss, weil der Ehepartner noch einigermassen gut verdient. Wenn dann aber beide zusammen nur gerade so viel verdienen, dass es reicht - und dann wird die Summe als Basis für die Zuzahlungen rangezogen - das wäre die Krönung :eek:
Trotzdem - oder gerade deswegen - liebe Grüße
Lydia
Ich habe gerade bei Netdoktor noch was zu dem Thema gefunden:
Netdoktor zu den Kosten der Gesundheitsreform (http://www.netdoktor.de/feature/gesundheitsreform_kosten.htm)
Demnach muss eine Familie mit nur einem Einkommen auch nur einmal die 2 % vom durch Freibeträge reduzierten Gesamteinkommen zahlen. Zwischen den Zeilen lese ich aber, dass bei 2 Einkommen auch zweimal die 2 % (bzw. 1 %) gezahlt werden müssen.
@Andrea: für dich heißt das wohl, das vom Jahreseinkommen etwa 15.000 Euro abgezogen werden, der Rest dient dann als Basis für die Zuzahlung. Allerdings habe ich keine Ahnung, ob bei euch als Belastungsgrenze nun 2 % (weil dein Mann - hoffentlich - gesund ist) oder 1 % (wegen MB bei dir) oder doch 3 % (für beide zusammen) zugezahlt werden müssen. :frage:
Da kann ich nur sagen .... ab zur Kasse und mit Fragen bombardieren!
Ich habe unser Problem auch mal an die Infoadresse von Netdoktor gepostet - vielleicht bekomme ich ja eine Antwort.
Liebe Grüße
Lydia
Danke für die Infos...Fakt ist...ein Glück ist mein Mann gesund...daß man mit 3 Kindern angeschmiert ist....auch wenn mein Mann gut verdient...netto 1900 Euro, da kommen wir, wenn wir Miete, Strom ect...plus Eigenateil Kranksein, Schulbücher, in diesem Jahr pro Kind 100 Euro ect...bezahlen, fast am Sozialhilfesatz liegen. Was ist Urlaub ect....????????????
Da werden doch die bestraft, die arbeiten gehen....
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