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Vollständige Version anzeigen : Zuzahlungen für Heilmittel in der Physiotherapie


Physiokra
30.12.2003, 09:45
Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier mal das Beispiel für die Berliner Ersatzkassen aufgestellt, was so an Zuzahlungen auf uns zu kommt, damit der einzelne Betroffene sich selber gerade für seine bestehenden und folgenden Behandlungen seinen Zuzahlungsanteil errechnen kann. Sicher ist das für manchen Patienten nicht ganz einfach.
Siehe Beispiel im Link. Dennoch kennt Gott Wege in der Wüste.
Bitte verwerfe nicht Deine Verordnung, die Dir so nötig ist, weil Du das rechte Kleingeld nicht dazu hast, sondern rede mit Deinem Therapeuten.
Die Zuzahlungen bei der AOK, IKK, BKK´s sind noch um ein wenig geringer, da die Sätze der Vergütung niedriger sind.
Alles Liebe und viel Frieden in Eurem Herzen, zu dieser Zeit, Euer Helmuth. :)
Nun schaut selbst:http://www.**********************/Images/vdak.htm

hippo
02.01.2004, 07:19
Hallo Helmut,
danke für den Link.
Habe mir die Tabelle mal ausgedruckt, da in der Praxis, in der ich meine Physiotherapie bekomme, noch immer Unklarheit besteht. Allerdings ist der Inhaber der Praxis auch nicht der schnellste.

Sag mal, weisst du eigentlich mittlerweile, was denn nun unter den Begriff "chronisch krank" im Sinne der neuen Heilmittelverordnung bedeutet? Haben denn die Kassen mittlerweile eine Definition erstellt, oder bleibt alles beim Alten?
Gruß
Michael

Jürgen
02.01.2004, 08:10
Hallo Michael,

da die Gesundheitsreform super gut geplant ist, gibt es noch keine Definition für "chronisch krank". Bis Ende März soll es eine Richtlinie geben (nachzulesen unter http://www.die-gesundheitsreform.de). Meiner Meinung nach hätte man sich die ganze Reform sparen können, indem man die Beiträge für die Arbeitgeber bei 7% eingefroren hätte und die Beiträge für Arbeitnehmer erhöht hätte. Dadurch wäre keine weitere Bürokratie entstanden und letztendlich bezahlt diesen ganzen Schwachsinn doch sowieso jeder Arbeitnehmer. Na ja, wäre wieder zu einfach gewesen.

Schöne Grüße
Jürgen

Werner
02.01.2004, 08:14
Hallo an Alle,

hier ein Auszug, aus dem Magazin von meiner BKK Dez. 2003.....

Chronisch Kranke, ....... Es wurde gesetzlich geregelt, dass zur Definition einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" gesonderte Richtlinien zu erstellen sind. Erst wenn diese Richtlinien vorliegen, kann über Anträge auf Anerkennung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung ab dem 1. Jan. 2004 entschieden werden. Bis dahin gilt für alle Versicherten eine vorläufige Belastungsgrenze von 2 Prozent.

Es kann bis Okt. 2004 dauern, bis man diese Richtlinien erstellt hat........so die weiteren Ankündigungen!!!!!!:mad: :mad:

Aber deshalb sollten wir noch nicht zur Flasche greifen!!:rolleyes: :rolleyes:

Frohes NEUES

Werner

Engelbert
02.01.2004, 10:06
Hallo Werner:eek:

Also ich finde das der Griff zur Flasche sicher hilfreich ist um chronisch krank zu werden auch wenn ich nicht bereit bin diesen Weg zu gehen.:frage:

Wünsche allen das der Humor das neue Jahr regiert

Engelbert