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Vollständige Version anzeigen : Rehabilitation vor Rente


Gast_02
29.12.2003, 11:42
Hallo ihr lieben,

ich habe hier noch etwas sehr interessantes gefunden zum Thema Rehabilitation vor Rente.

Rehabilitation vor Rente

Nach dem Gesetz gilt das Prinzip „Rehabilitation vor Rente“, § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI: “Die
Leistungen zur Rehabilitation haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreicher Rehabilitation nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind“. Dies bedeutet jedoch nicht, dass vor jeder Frühberentung wegen Erwerbsminderung eine medizinische oder berufliche Rehabilitation ohne Prüfung von Rehabilitationsfähigkeit und Rehabilitationsprognose durchzuführen ist.
Das Prinzip „Reha vor Rente“ wird in erster Linie verwirklicht durch die Etablierung eines Rehabilitationssystems, wie es mit Einrichtungen zur stationären sowie ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation und einem differenzierten Angebot zur beruflichen Rehabilitation geschaffen wurde. Der weit überwiegende Anteil aller Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation wird von Versicherten gestellt, die noch nicht an einer Rente wegen Erwerbsminderung interessiert sind. Mit der Rehabilitation wollen und sollen sie eine vorzeitige Berentung vermeiden.
Andererseits muss auch bei jedem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung die Frage geprüft und beantwortet werden, ob durch Leistungen zur Rehabilitation eine Frühberentung verhindert oder zumindest hinausgeschoben werden kann. Wird diese Frage bejaht, ist der Rentenversicherungsträger gehalten, dem Versicherten entsprechende Leistungen anzubieten.

Ich hoffe ich konnte euch wieder ein wenig weiterhelfen.
einen lieben Gruss

euer Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Engelbert
29.12.2003, 15:10
Hallo Herr Graf

Ein toller Artikel, anzumerken ist noch das dabei der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verloren werden darf, es werden sicher keine 100 000 Euro für eine Rehamassnahme aufgewendet wenn die EU Rente 50 000 kosten würde.

Ein ganz großer Teil der Rehamaßnahmen sind Kuren.

Das ganze ist vor drei Jahren zusammengefasst worden im neuem SGB IX unter dem titel Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und mit deutlichen Abstrichen für die Versicherten sowie erhöhter Zumutbarkeit versehen worden.

Gruß Engelbert

Gast_02
29.12.2003, 16:14
Hallo Engelbert,

du hast natürlich recht, nur wird dann nicht die EuRente fällig, sondern alles gestrichen. Du musst ja nur den Fall von Hippo ansehen (BfA).
Mal sehen was da in Zukunft noch so alles auf zukommt?

einen schönen Gruss

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes: