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Vollständige Version anzeigen : Bundeskabinett beschließt die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2004


Gast_02
29.12.2003, 11:03
Hallo ihr lieben,

anbei schreibe ich die neuen Bemessungsgrößen für 2004 hier rein.

Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2004 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) beschlossen.

Mit der neuen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Rechengrößen bestimmt. Dies geschieht durch Fortschreibung um die Steigerungsrate der Bruttolohn- und Gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer im Jahr 2002 in Höhe von 1,4 Prozent in den alten Ländern und in Höhe von 1,66 Prozent in den neuen Ländern. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Einkommensentwicklung in Höhe von 1,47 Prozent maßgebend.

Die für die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten relevante Beitragsbemessungsgrenze (West) für das Jahr 2004 wird 5.150 Euro/Monat betragen (2003: 5.100 Euro), die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) 4.350 Euro/Monat (2003: 4.250 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2004 bei 41.850 Euro (monatlich: 3.487,50 Euro) in West- und Ostdeutschland (2003: 41.400 Euro, monatlich: 3.450 Euro).

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 45.900 Euro (3.825 Euro monatlich) auf 46.350 Euro (monatlich: 3.862,50 Euro) im Jahr 2004 in West- und Ostdeutschland. Diese Grenze entspricht - wie bisher auch - dem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2004 41.850 Euro betragen. Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat - z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt und in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger - wird für das Jahr 2004 auf 2.415 Euro/Monat (West) und 2.030 Euro/Monat (Ost) festgesetzt. Die Bezugsgröße in der gesetzlichen Krankenversicherung ist bundeseinheitlich.

Ich hoffe das ich euch damit ein wenig weiterhelfen konnte.

einen schönen Gruss
der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Engel
29.12.2003, 11:15
Hallo Graf:)


Ich kann zwar nichts anfangen mit diesen Daten ( weil ich ja aus der Schweiz bin ) aber ich finde es bewundernswert wieviel Zeit du dir nimmst und diese Dinge suchst hier reinsetzt.


Ein ganz herzliches:danke: :danke: :danke:


Einen schönen Tag wünscht der


Engel