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Vollständige Version anzeigen : Was nützt der Schwerbehinderten-Ausweis?


Doedel
03.10.2005, 11:54
Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und möchte mich daher erstmal kurz vorstellen:
Ich bin 49 Jahre alt, habe seit 1978 M.B. und seit 1997 Colitis ulcerosa.
Mein GdB beträgt zur Zeit 50% (30 % 1979, dann 40 und jetzt 50 %).
Ich bin ganztags als Angestellter berufstätig, was allerdings nur nach Einnahme von Medikamenten geht.
Nachdem vor es vor kurzem hier eine Umfrage gab, wer welchen Grad der Behinderung hat, habe ich mich gefragt, was der Schwerbehindertenausweis wirklich bringt.
Dass der Ausweis auch Nachteile hat, habe ich jetzt selbst erfahren:
Nach längerer Arbeitslosigkeit habe ich am 1.1.05 eine auf ein Jahr befristete Stelle angetreten. Da man sich 3 Monate vor drohender Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden muss, habe ich meinen Chef auf eine mögliche Festanstellung angesprochen. Er hat mir angeboten die Anstellung um ein weiteres Jahr zu verlängern. An ein festes Arbeitsverhältnis sei wg. meiner Schwerbehinderung nicht zu denken. Falls es der Firma einmal schlechter geht, würde er mich ja nicht mehr loswerden, bzw. nur als letzten kündigen können.
Ich habe ihm natürlich erklärt, dass der sogenannte Kündigungsschutz nur greift, wenn er wegen der Behinderung kündigt, Trotzdem blieb er bei seiner Meinung.
Vorteile erkenne ich im Schwebehindertenausweis kaum. Es gibt natürlich die Steuervergünstigung. Sollte ich auf Zusatzurlaub und Überstundenablehnung bestehen, kann ich die Verlängerung meines Arbeitsvertrages natürlich gleich vergessen.
Mich würde sehr die Meinung anderer zu dieser Problematik interessieren.
Viele Grüsse
Bernd

Bummelbea
03.10.2005, 12:05
Hallo Bernd!!

Ich möchte Dich erst mal herzlich willkommen heißen hier in unserem Forum!! Wie ich bemerkte, hast Du Dich schon ein wenig durch die Themen gelesen!!

Ich bin auch in Deinem Alter und habe schon einige Jahre 50% und auch ich habe bis jetzt keine Vergünstigung bemerkt!! Und im Moment bin ich arbeitslos und es ist schrecklich, .... jedesmal bei einem Einstellungsgespräch kommen ja Hoffnungen hoch und wenn ich dann sage, daß ich 50% GdB habe, sagen sie schon gleich wieder: "Oh tut mir leid, dann ist diese Arbeit gar nichts für Sie!!!" Dann nützen mir die Rechte auf mehr Urlaubstage und die anderen Sachen auch nichts!!

Trotzdem wünsche ich eine schöne Woche!!! :D

casus
09.10.2005, 20:57
Hallo,

sehe es auch so. Der Ausweis kann helfen, wenn man fest angestellt ist. In den von euch geschilderten Fällen ist er ein Hindernis.

Grüße
casus

trombone
10.10.2005, 18:55
Hallo Doedel,

sicherlich hat ein Ausweis nicht nur gute Seiten, aber was das folgende Argunent angeht ist Dein Chef absolut auf dem Holzweg und er sollte sich eigentlich mal bein Integrationsamt oder im Internet über die richtige Gesetzteslage informieren:

Nach längerer Arbeitslosigkeit habe ich am 1.1.05 eine auf ein Jahr befristete Stelle angetreten. Da man sich 3 Monate vor drohender Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden muss, habe ich meinen Chef auf eine mögliche Festanstellung angesprochen. Er hat mir angeboten die Anstellung um ein weiteres Jahr zu verlängern. An ein festes Arbeitsverhältnis sei wg. meiner Schwerbehinderung nicht zu denken. Falls es der Firma einmal schlechter geht, würde er mich ja nicht mehr loswerden, bzw. nur als letzten kündigen können.


Diese Argument hat vielleicht noch vor 5 oder 6 Jahren gestimmt - heute definintiv nicht mehr:

1.) Du musst Deine Dir übertragene Arbeit - egal wie - zu 100 % erledigen, schaffst Du das nicht, kannst Du mit entsprechender Begründung selbstverständlich gekündigt werden.
2.) Solltest Du auch aber nicht nur aufgrund Deiner Erkrankung längerfristig Krank werden - und hier sind innerhalb eines Jahres alle Erkrankungen zusammengezählt Fehlzeiten von 6 Wochen oder mehr - aufweisen, kannst Du krankheitsbedingt gekündigt werden.
3.) Sollte es dem Betrieb schlecht gehen und er aus betrieblichen Gründen Personal abbauen müssen, muss eine sogenanntes Sozialabschätzung vorgenommen werden (muss er aber auch ohne das Behinderte beschäftigt sind) - nur wenn Du als Behinderte einen gleichen Sozialstand (hierzu gehöhren: Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Kind und eine entsprechende Geeignetheit für den entsprechenden Arbeitspaltz) hast, dann bist Du der Glückliche - sonst nicht.
Das einzige Hindernis, das wirklich besteht ist, dass das Integrationsamt gefragt werden muss - mir ist aber in keinem der obigen Fälle bekannt, dass das Amt einer Kündigung entgegen gesprochen hat, außer wenn die Sozialabwähgung falsch durchgeführt wurde.

Ich würde mir an Deiner Stelle entsprechende Infos aus dem Internet raus suchen und dem Chef einfach mal vorlegen.

Auch ein anerkannte Schwerbehinderung von 50 % und mehr heißt nicht, dass man nicht kündbar ist - es ist sogar in den letzten ziemlich leicht geworden Behinderte zu entlassen.