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Vollständige Version anzeigen : Versorgungsamt/Integrationsamt


Chris
11.07.2005, 10:07
Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage:

zum 1.10.05 werde ich meine Arbeitsstelle wechseln. Über das Versorgungsamt NRW habe ich einen GdB 30% über das Arbeitsamt ist einem Gleichstellungsantrag stattgegeben worden, sprich 50 % ohne den Rechtsanspruch auf 5 Tage Mehr-Urlaub.
Muss/Soll ich den betreffenden Stellen meinen Arbeitsstellenwechsel mitteilen?
Passiert das vielleicht sogar automatisch über den neuen Arbeitgeber?
Resultiert aus Mitteilung evtl. ein Nachteil für mich.
Aberkennung der Gleichstellung oder ähnliches?
Wer hat ähnliches schon hinter sich gebracht und kann mir da einen Verhaltens-Tipp geben?
Vielen Dank an alle und eine gute Woche
__________________
Kölsche Grüsse
Chris:walk:

Sonnenschein
11.07.2005, 10:50
Hallo Chris

also ich versuche es mal!


Mein Arbeitgeber weiss den Grad meiner Behinderung!
War schon einige Zeit in der Firma tätig ,-als ich Diagnose und somit auch den GdB bekam!

Im Grunde hat sich mein Arbeitgeber über mein GdB gefreut, denn die Quote ( Anzahl der Behinderte im Betrieb) war noch nicht erfüllt :( !

Aber wenn mein Arbeitgeber auch den Grund des GdB wüsste,- wäre es wohl schnell aus mit der Freude!:(


Nach meinem Wissen,- muss du den GdB angeben ,-wenn du eine neue Arbeitsstelle annimmst! ( aber dein Arbeitgeber d a r f n i c h t nach Art der Erkrankung fragen)!


Noch was,- du hast n i c h t einen GdB von 50%,- sondern bist durch das Arbeitsamt/ Bundesanstalt für ARBEIT Schwerbehinderten gleichgestellt , geniesst also einen besonderen Kündigungsschutz (aber ob der im Härtefall wirklich was bringt ???)

Das Arbeitsamt zieht die Gleichstellung,- ( du hast Infopflicht) zurück .wenn sich dein GdB auf 50 % ändern sollte (dann ist auch eine Gleichstellung nicht mehr erforderlich)

Nur die zuständigen Institutionen Bundesanstalt für Arbeit oder das Versorgungsamt können den GdB aberkennen / ändern wenn sich dein Gesundheitszustand dementsprechend ändert.


Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben!

Lieber Gruss

Sonnenschein

Bechtihenning
11.07.2005, 19:41
hi chris , grüß dich

eine frage.:

wechsels du zum 01.10.05 den arbeitgeber ?

wenn ja , warum hast du denn einen gleichstellungsantrag gestellt ?

bestand da die notwendigkeit.

gruß henning

Engelbert
11.07.2005, 21:26
Hallo Chris :)

So wie ich die Sache sehe sollte dein neuer Arbeitgeber von der Gleichstellung erfahren da sie bei einem Verschweigen unwirksam werden könnte.

Gruß Engelbert

Sonnenschein
12.07.2005, 04:46
Hallo Ihr,:)



@Engelbert :),- ja das ist richtig,-der Kündigungschutz wegen Gleichstellung hat nur beim jetzigen Arbeitgeber Wirksamkeit!
( Weil er, so wie ich es sehe von der Gleichstellung informiert ist,-richtig Chris???)

W i r d diese Gleichstellung dem neuen Arbeitgeber v e r s c h w i e g e n ist sie n i c h t mehr wirksam,- also auch kein Kündigungsschutz!!

Lieber Gruss

Sonnenschein

Chris
12.07.2005, 11:27
Hallo zusammen,


zunächst Danke für Antworten.
Den Gleichstellungantrag habe ich 2002 gestellt und dem ist stattgegeben worden, war mir bei meinem jetztigen Arbeitgeber in 2 Restrukturierungsmassnahmen mit -zig Entlassungen auch tatsächlich immer eine Hilfe.
Mein neuer Arbeitgeber ab 1.10.05 weiss um meine Behinderung 30% bisher aber noch nichts von der Gleichstellung. Den Hintergrund meiner Behinderung kennt er nicht.
Dank eurer Hilfe weiss ich jetzt, dass ich das Arbeitsamt über meinen neuen AG und meinen neuen AG über die Gleichstellung informieren sollte. Vielen Dank dafür.
Wer weiss, wofür die rechtliche Gleichstellung gut sein kann, deswegen werde ich mich da wohl am besten konform verhalten.
Bis demnächst