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Vollständige Version anzeigen : Gutachtertermin


tatchen
02.06.2005, 12:45
Hallo!
Habe am 10.06 Termin für eine Begutachtung wegen Rente!Dummerweise ist der Gutachter ein Neurologe.Hoffe er hat trotzdem ne Ahnung von dem was ich habe. Gibt es Dinge die ich nicht machen oder sagen darf?Hat da jemand Ahnung?Wie für jeden von uns ist diese Begutachtung wichtig für mich, denn was wenn die Rente nicht durch geht? Gibt es dann Arbeitslosengeld?Noch bekomme ich 6 Wochen Krankengeld-aber dann?
Danke für Antworten von Euch!
Tatjana

Gast_02
02.06.2005, 12:51
Hallo Tatjana,

auf jeden Fall solltest du dich benehmen wie immer.
Verstelle dich nicht, denn die merken einiges.
Versuche aber auch nicht auf Biegen und Brechen alle Aufgaben zur Zufriedenheit des Gutachters auszuführen.
Solltest du keine Rente bekommen (was ich befürchte) bekommst du Arbeitslosengeld für 1 Jahr und danach ALG 2.
So sieht es jeden Falls zur Zeit aus.

Schönen Gruss und keine Panik

Uwe
:o

tatchen
02.06.2005, 13:06
Hallo Uwe!

Bekommt man denn ALG wenn man arbeitsunfähig ist?

Bummelbea
02.06.2005, 13:21
Hallo Tatchen!!

Ich bin da auch gerade am werkeln mit Rente oder doch nicht oder was nun!!!

Soweit ich weiß sagen die: Solange du fähig wärest (!!!) drei Stunden Telefondienst zu machen, gibt es nur eine Teilrente!!
Nur wenn Du dazu nicht in der Lage wärest, kannst Du EU Rente bekommen ... die Beweisführung ist aber sehr schwer!!!

Wenn Du dann keine Rente bekommst, ist Harz IV angesagt oder ... Du beantragst eine INEGRATIONS REHA MASSNAHME beim Arbeitsamt!!!

Hast Du schon einen GdB (Grad der Behinderung) beantragt oder bekommen???

Ich finde es total schwierig zur Zeit seinen Weg auszumachen, weil es eben überall Neuerungen gibt!!! Nichts von dem, was man mal gelernt hat gilt noch ... alles ist neu ... und blöd!!! http://smileys.smileycentral.com/cat/36/36_1_28.gif

Alles Gute.

Gast_02
02.06.2005, 13:31
Hallo Tatjana,

arbeitsunfähig ist ein weiter Begriff.
Wenn du am Tag nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kannst bekommst du Rente.
Wenn du nicht mehr als 6 Stunden arbeiten kannst bekommst du Teilrente.
Alle anderen müssen sich arbeitsfähig melden, ganz egal ob du deinem Beruf nachgehen kannst oder nicht.
Das heißt also das du, wenn deine Rente nicht genehmigt wird, du von der Kasse ausgesteuert wirst und dann zum Arbeitsamt musst wenn du weiterhinGeld bekommen willst.
Dazwischen gibt es eigentlich nur das Sozialamt und die werden dich auch wieder zum Arbeitsamt schicken wegen der Kosten.

Schönen Gruss
Uwe
:o

Gast_01
02.06.2005, 13:56
Hallo,

ich war damals in der gleichen Situation wie du jetzt. Mir wurde damals von der Krankenkasse gesagt, dass ich mich erstmal arbeitslos melden sollte, was ich auch getan hatte. Mein Rentenverfahren lief zu der Zeit. Dir steht, so lange das Rentenverfahren nicht abgeschlossen ist Arbeitslosengeld zu auch wenn du krank geschrieben bist. Der Rentenversicherer rechnet das später mit dem Arbeitsamt ab, wenn der Rente statt gegeben wird. Du solltest das dringend machen, denn die Bearbeitungszeit beim Arbeitsamt ist lang.

Ich habe am 14.06 wieder einen Gutachtertermin. Rente bekommst du übrigens dann wenn du unterhalb 3 Stunden arbeitsfähig bist. Bis 6 Stunden ist dann halbe Rente.

Komisch das du zum Neurologen mußt- wundert mich ein wenig. Aber bei mir geht es auch drunter und drüber. Der erste Gutachter zu dem ich sollte, hat das Gutachten für mich abgelehnt, da es nur ein Orthopäde war und kein Rheumatologe. Jetzt muss ich zu einem Orthopäden mit Zusatzausbildung Rheumatologe. Da ich ja noch den Morbus Crohn habe, frage ich mich auch wie das ein Orthopäde begutachten will. Aber ich warte jetzt erstmal ab.

Melly

tatchen
02.06.2005, 14:24
Also, der erste Antrag wurde nach 2 Wochen abgelehnt.Da ging es bei denen aber nur um meinen Calziummangel und den damit verbundenen Krämpfen. Meine Fibro wurde nicht beachtet.Dann haben wir Einspruch eingelegt und auf Fibro verwiesen-jetzt kommt ja noch MB dazu.Hoffe es bringt was, denn meine Arbeit kann ich nicht mehr ausführen.Hatte schwere körperliche Arbeit in meist 7 Std. gebückter Haltung mit bis zu einigen 1000 kg am Tag heben.So ein gefüllter Zylinderkopf oder so wiegt heftig-und dann Palettenweise.Naja, egal, dahin zurück kann ich jedenfalls nicht-würde ich mir auch so nicht mehr antun wollen, denn in diesen 10 Jahren habe ich mich kaputt gemacht!
Ja, habe auch Schw.-Prozente beantragt, liege seit 3 Jahren vorm Sozialgericht, denn sie haben mir nur 20% gegeben weil man Schmerzen ja nicht einordnen kann-sagen die!Also, das ganze hat echt nur mit kämpfen zu tun.Das zieht einen noch mehr runter!
Denke ein Neurologe wegen der Krämpfe ( Ist am ganzen Körper, innere Organe wie Wadenkrampf-verbunden mit Erstickungsanfällen etc.)
Na, da bin ich ja mal gespannt, da steht das dauert ca. 3 Std.Und ich soll einen Lebenslauf und so mitbringen!Will der mich vielleicht einstellen?HIHI!Naja,hoffe es wird gut gehen!
Tatjana

Eggert
02.06.2005, 14:28
Hallo tatchen,

lad Dir mal die Datei von Tibor Jockusch, Rentenberater:

Broschüre zur "Gewährung öffentlicher Leistungen wegen....
aus dem web herunter.

Beinhaltet alles was Du wissen musst.

Gruß Wolfgang

Weißer Riese
02.06.2005, 16:34
Hallo Tatjana,

weise den Neurologen auf jeden Fall darauf hin, dass bei dir noch rheumatische Erkrankungen Fibo und MB vorliegen. Mach ihn darauf aufmerksam, dass du ihn nicht für den geeigneten Gutachter hältst, diese Krankheitsfelder zu begutachten.

Wenn der Termin rum ist und das Gutachten vorliegt beim Rentversicherungsträger ein Kopie abfordern und den Inhalt mit dem selbst "erlebten" während des Gespräches vergleichen. Fällt dir hir auf, dass es dort Differenzen gibt auf jeden Fall den RV darauf aufmerksam machen.

Mir fällt oft auf, dass z.B. in Gutachten zur Gelenksbeweglichkeit vermerkt wird, dass diese voll beweglich seien. Dabei hat der Arzt bei der Begutachtung diese garnicht genauer untersucht sondern schreibt dies einfach in seinen Bericht rein. Alles schon passiert.

Was die Rente selbst angeht, kommt es darauf an, was du fürn Baujahr bist. Bis 1960 gibt es noch BU, wenn du den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Solltest du allerdings jünger sein, kommt es nur noch darauf an, ob du zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausführen kannst.

Hoffe geholfen zu haben. Wenn noch Fragen sind weiter fragen.

Gruß Thomas

Andrea
02.06.2005, 17:54
Hier noch ein Link, der mir sehr gut im Rentenverfahren geholfen hat. Speziell auch die Urteile des Sozialgerichtes.

www.anhaltspunkte.de (http://www.anhaltspunkte.de)

Gruß
Andrea

Toto
03.06.2005, 12:33
Hallo,

wie verstehe ich das, wenn ich länger als 18 Monate innerhalb von 3 Jahre auf eine Krankheit krankgeschrieben bin, werde ich ausgesteuert. Ich habe dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Was ist denn dann mit meinem Job??? Den kann ich doch nicht aufgeben. Ich kann ja einen Teil arbeiten. Es ist aber doch nicht auszuschliessen, daß ich schon mal für eine Zeit ausfalle. Diese Ausfallzeiten werden aber aufgerechnet. Ich habe jetzt bald dieses Problem. Ich habe fast 16 Monate voll. Was macht man denn dann. Darf ich jetzt 3 Jahre nicht krank werden??

Gruß Toto!

Gast_02
03.06.2005, 13:05
Hallo Toto,

genauso sieht es aus.
Traurig aber wahr.
es bleibt also nur arbeiten oder Soziamt.

Schönen Gruss
Uwe
:o

Gast_01
03.06.2005, 13:52
Hallo,


Uwe hat es bereits gesagt, genauso sieht es aus. Entweder arbeiten oder dann Rente. Ist eben leider so

Weißer Riese
04.06.2005, 13:47
Hallo Uwe, Hallo Toto,

ganz so ist es nicht. Nur wenn wegen derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren, der sog. Wartezeit, eine erneute Arbeitsunfähigkeit auftritt, wird der zuvor geleistete Zeitraum mit Krankengeldzahlung angerechnet.

Wegen MB werden die wenigsten au geschrieben, sondern wegen der damit verbundenen "Symptome". Die können recht vielfältig sein, wie jeder von euch sicher aus eigener leidlicher Erfahrung weiß. Wenn also zuvor die Hüftgelenke muckerten und dann z.B. die Schultergelenke, dann liegt nach den Diagnoseschlüsseln nicht dieselbe Erkrankung vor. Die Krankenkassen haben auch garnicht die Zeit das alles im Einzelfall zu prüfen.

Ich denke mal hier kommt es auf den Arzt drauf an, welche Diagnosen und damit verbundene Schlüssel auf der AU-Bescheinigung ("Gelber Urlaubszettel") verwendet werden.

Gruß Thomas

tatchen
04.06.2005, 13:48
Ja, so wird es aussehen!Ich werde die Tage wohl auch mal zum Arbeitsamt müssen!Denn nur weil man plötzlich kein Geld mehr bekommt ist man doch nicht wieder gesund und kann zur Arbeit gehen!Das war auch mal so ne Frage beim Medizinischen Dienst, was ich mir denken würde wenn es jetzt kein Geld mehr gibt.Meine Antwort war das meine Krankheit ja wohl nicht mit dem Wegfall des Krankengeldes plötzlich auch weg ist! Also werde ich mich von meiner Chefin kündigen lassen oder so!Ist schon alles echt Mist!

Engelbert
04.06.2005, 19:51
Hallo Tatchen :)

Meines Wissens erfordert der Bezug von Leistungen durch das Arbeitsamt nach der Austeuerung nicht das Du ohne Arbeitsplatz bist. Eine Kündigung ist also nicht erforderlich.

Gruß Engelbert

tatchen
10.06.2005, 17:42
Ja "Liebe Leute", heute war es soweit-Gutachterzeit!Also wenn ich noch nicht bekloppt war, dann bin ich es jetzt!!!Ich kanns einfach nicht glauben was für ein Scheiss die wissen wollen-einfach unglaublich!Im Fragebogen mußte ich Fragen wie: tun sie gernen Tieren weh, haben sie schon mal jemandem ein Bein gestellt, gefällt es ihnen wenn sie einen Stock in der Hand haben Blumen die Köpfe abzuschlagen!ich bin echt platt-mit einem solchen Scheiss habe ich nun beim besten Willen nicht gerechnet!:confused: Und das seitenlang!Untersuchen konnte er mich dafür nicht wirklich, denn ich habe unerträgliche Schmerzen und bin auch immer wieder durch das Zimmer gewandert anstatt auf dem Stuhl oder der Liege zu bleiben!:walk: Es war echt der Horror heute-4.5 Std.lang!Tja, war eben ein Neurologe,da muß man wohl mit Vollmacke rausgehen!Bescheid kommt von der LVA, habe von ihm keine Aussage bekommen, er meinte nur das ne Rhea vor Rente kommt-wenn es denn die LVA berücksichtigt!Ja, das waren meine Neuigkeiten! Wünsche Euch ein schmerzarmes schönes Wochenende!Gruss..

Tatjana