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Vollständige Version anzeigen : Berufsunfähigkeit


Engelbert
27.03.2005, 16:05
Hallo Ihr Lieben

Ich möchte hier mal aus einem mir zugänglichem Urteil zittieren, halte das für sehr aufschlußreich.( Aktenzeichen: Sozialgericht Drtmund, S 34 RJ 162/04 )

Bei dem Rechtsstreit ging es vor dem Sozialgericht um eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit für einen ca. 50 jährigen staatlich geprüften Landwirt der die letzten 20 Jahre im Garten und Landschaftsbau als gewerblicher Arbeitnehmer gearbeitet hat.

Durch Bechterew ist es dazu gekommen das er im erlernten sowie im Ausgeübtem Beruf nur noch unter drei Stunden pro tag arbeiten kann, dies war auch durch entsprechende Gutachten belegt.

Die LVA hatte unter Berücksichtigung des Berufsschutzes als Facharbeiter auf den Beruf des Kassierers an SB Tankstellen verwiesen den der Kläger zumutbar ausführen könnte.

Hier nun einige Passagen aus der Urteilsbegründung:

Berufsunfähig ist nicht wer eine zumutbare Tätigkeit mehr als sechs Std pro tag ausüben kann, wobei die Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist.

Zunächst geht die LVA zutreffend davon aus das der Kläger Berufsschutz als Facharbeiter beanspruchen kann.

Nach dem dem vom Bundessozialgericht zur konkretisierung des Verweisungsrahmen entwickeltem und auch von der erkennenden Kammer zugrunde gelegtem Mehrstufenschema ( vgl. BS SozR 3 - 2600 § 43 Nr. 17, 23, 25, 26 ) das durch die leitberufe des ungelernten Arbeiters, des angelernten Arbeiters, des Facharbeiters und des Facharbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifiziertem Facharbeiter gekennzeichnet ist, ist der Kläger mit der Tätigkeit als Landschaftsgärtner auf der Ebene des facharbeiters anzusiedeln.

Der Kläger ist somit zumutbar auf Anlernberufe verweisbar, die zu den sonstigen annerkannten Ausbildungsberufen gehören oder eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei monaten erfordern oder wegen ihrer Qualität tariflich wie ein sonstiger ausbildungsberuf bewertet werden ( vgl. BSGE 43, 243, 245 f. )

Der Kläger ist aufgrund seiner MB Erkrankung nicht mehr in der Lage, die zuletzt verrrichtete Tätigkeit als Landschaftsgärtner durchzuführen.

Der Kammer sind keine gesundheitlich und sozial zumutbaren Verweisungstätigkeiten ersichtlich, so das bei dem Kläger Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Die Tätigkeit als Kassierer an SB Tankstellen kommt nämlich als Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter ohne Kaufmännische Vorkenntnisse nicht in Betracht.

Die vollwertigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit des Kassierers an SB Tankstellen können nach den entsprechenden tarifvertraglichen Vorgaben bei fehlender Vorbildung erst nach einjähriger Anlernzeit erworben werden ( LSG Rheinland Pfalz, Urteil vom 14.07.2004, Az. L 6 RJ 11/03 ). Die längere Einarbeitungszeit für die Tätigkeit eines qualifizierten Kassierers an SB Ta´nkstellen ist erforderlich, da mit dieser Kassentätigkeit zusätzliche qualifizierte Aufgaben wie Reperaturannahme, Telefondienst oder Warendisposition verbunden sind. Eine Verweisung kommt daher nur in Betracht, wenn der Versicherte - anders als der Kläger - über gewisse kaufmänische kenntnisse verfügt ( LSG Rheinland Pfalz, Urteil vom 02.02.2004, Az. L 5 KNR 1/04 ).

Eine zumutbare Verweisungstätigkeit liegt aber nur vor, wenn innerhalb einer Einarbeitungs und einweisungszeit von bis zu drei Monaten die Verweisungstätigkeit vollwertig verrichtet werden kann.

Auf eine reine Kassierertätigkeit ohne zusätzliche aufgaben kann der Kläger nicht verwiesen werden, da es sich dabei um eine ungelernte und damit einem Facharbeiter nicht zumutbare Tätigkeit handelt.

Der Kläger erwartet nun in absehbarer Zeit einen Rentenbescheid da die LVA nach Ihrer telefonischen auskunft nicht in die Berufung gegangen ist.

Engelbert

*michi*
27.03.2005, 17:01
Mal davon abgesehen, als Buchbinder wäre ich auch mit Sicherheit schon Frührenter, den Beruf konnte ich schon mit ende 20 nicht mehr ausüben. Ich hab umgeschult und bin nun voll berufstätig. Ist doch immer noch besser als mit den paar penunsen leben zu müssen, die man als Rente kassiert?.

Es ist also, meiner Meinung nach gar nicht so verkehrt, sich rechtzeitig zu überlegen, ob ein Berufswechsel in Betracht kommt. Mir persönlich konnte nichts besseres passieren. Nur sollte man damit natürlich nicht bis zum letzten Moment, bis gar nichts mehr geht warten. Ich hab meine Entscheidung umzuschulen sofort nach der Diagnose MB getroffen, hab gar nicht lange überlegt.

Sylvia
27.03.2005, 18:23
Hallo Engelbert,

interessanter Artikel.

Bei mir fasste die "Berufsunfähigkeit" nicht mehr, da ich zur Zeit der Gesetzesänderung die erforderliche 40-Jahres-Grenze noch nicht überschritten hatte.
So wäre eh nur die "Erwerbsminderung" durchzuziehen gewesen. Das wären im günstigsten Fall 34% (nur noch 3 Stunden) meines letzten Gehaltes gewesen.
Ich habe deshalb gleich bei Feststellung eine Umschulung gemacht.

Wäre interessant zu wissen, ob er nach Bescheid (oder Ablauf) nicht wieder(!) verwiesen werden kann, wenn der LVA etwas Neues (innerhalb der dreimonatigen Einweisungszeit) einfällt???? Ein paar Jahre hat er ja noch.

Schöne Ostertage, Sylvia

Engelbert
28.03.2005, 14:31
@ Michi

Sicher ist in jungen Jahren eine Umschulung sinnvoller als eine Rente und dies ist auch in der Vergangenheit schon so praktieziert worden.

In der heutigen Zeit einen 50 jährigen umzuschulen hieße aber die
Arbeitslosenstatiskik schönen.

Der betreffende denkt eine Teilrente mit entsprechender Hinzuverdienstmöglichkeit kommt auch an das vorherige Gehalt heran, wenn dann auch noch eine private BU vor bekanntwerden der Erkrankung abgeschlossen wurde so kann das eventuell mit einer Lohnerhöhung gleichgesetzt werden.

Die Arbeit im galabau hat es dem Betroffenen au jeden fall ermöglicht ohne Medikamente etc. zu versteifen da bewegung ja immer da war.

@ Silvia

Die Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit ist bei 17 % des letzten bruttolohnes, allerdings netto. Die Hinzuverdienstgrenze ist das 15,7 fache des in den letzten drei Jahren erworbenen Rentenwertes, bei einem durchschnittsverdiener also etwa 1400 € Brutto. Ich hoffe das ich das richtig in Erinnerung habe.

Deine Entscheidung zur Umschulung so früh wie möglich kann ich nur als gut empfinden, eh älter destso schwerer ist ein Einstieg in einen neuen Beruf.

Ich hoffe das Du in deinem neuem Beruf glücklich bist.

Gruß Engelbert

zotty
03.04.2005, 13:09
Hallo Engelbert:))
Da hab ich mit meiner BU-Rente ja Glück gehabt.Die LVA hat sich gottseidank nicht lange geziert.Aber leider bin ich wohl die Ausnahme den die Regel sieht ja wohl anders aus.
Gruß zotty

Engelbert
03.04.2005, 21:17
Hallo Zotty:)

Mittlerweile gehe ich bei einem nicht 100% igem Fall davon aus das das Sozialgericht einfach dazugehört, kalkuliere die sechs zusätzlichen Monate von anfang an mit ein und schone Nerven.:gruebel:

Im Wiederspruchsausschuß sitzen die Vertreter der Selbstverwaltung und das sind dann weder Rentenexperten noch Ärzte, da liegt dann die Erfolgsquote wahrscheinlich so um die 5%. Beim Sozialgericht liegt die Erfolgsquote der Kläger wesentlich höher, ich schätze so bei 40% :dd2 und das halte ich für sehr viel da es sicher etliche Menschen gibt die im Rentenverfahren Ihren persönlichen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit suchen. Allerdings darf der Rentenversicherer die Lage auf dem Areitsmarkt nicht berücksichtigen.

Gruß Engelbert