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Vollständige Version anzeigen : Arbeitsamt und Krankschreibung


bodojannasch
13.11.2003, 17:04
Hallo Ihr Leidensfreunde !
Ich habe eine für mich wichtige Frage an Euch.Am 19. Februar läuft mein Krankengeld aus.Danach muß ich mich arbeitslos melden.Was passiert,wenn ich dann noch weiter ohne Unterbrechung krank geschrieben werden muß ? Ich hoffe zwar nicht,aber wer weiß.Ich habe gehört,dass ich dann zum Sozialamt muß,da ich nicht vermittelbar bin.Mit Gewalt gesund schreiben,bringt ja auch wohl nichts.Andere sagen wieder,2 Monate zahlt das Arbeitsamt dann noch,bis es mich nicht mehr als vermittelbar einstuft.
Eine genaue Info wäre schön.
Ich wünsche Euch möglichste Schmerzfreiheit und sende Euch liebe Grüße.

Bodo :)

r.klute
13.11.2003, 20:03
Hallo,
Original geschrieben von bodojannasch
Was passiert,wenn ich dann noch weiter ohne Unterbrechung krank geschrieben werden muß ?
Da du nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst, bleibt deine Krankenkasse für die Leistungen zuständig. Am besten noch vor dem 19. Februar deine Krankenkasse informieren, damit das Krankengeld auch weiter gezahlt wird. Erst nach der Genesung sofort zum Arbeitsamt.

Viele Grüße

Rainer :)

bodojannasch
13.11.2003, 21:38
Auch wenn die 76 Wochen um sind,zahlt die Krankenkasse weiter?Die sind am 19.2 um.Arbeitslos war ich noch nict vorher.
Ich hab da was gehört von ausgesteuert usw.Hab da echt null Ahnung.Nochmals danke vielmals.:) :danke:

Engelbert
13.11.2003, 21:48
Hallo Bodo

Auf jeden Fall zum Arbeitsamt, die Krankenkasse steuert Dich aus und zahlt nicht länger.

Die Frage was in diesem fall passiert kannst Du dem Arbeitsamt stellen, die sind zur Auskunft verpflichtet.

Kann Dir leider in der Frage auch nicht helfen, wünsche Dir auf jeden fall viel Glück.

Engelbert

r.klute
13.11.2003, 22:17
Hallo,

die Aussage stimmt nicht. Bitte Seite 10 lesen: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb01_alo.pdf

Das Arbeitsamt ist erst nach der Genesung zuständig!!!!!

Rainer :)

bob
24.11.2003, 06:47
NEE nee das ist nur dann der Fall wenn man schon arbeitslos war bevor man arbeitsunfähig geworden ist.Also wenn die frist um ist, arbeitslos melden!Krankengeld ist ausgeschöpft.