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Vollständige Version anzeigen : Schwerbehindertenrechtsangelegenheit


Unregistriert
17.02.2005, 13:48
Hallo ich bin neu hier
Ich heisse Ute ,bin 37 Jahre alt.mit 16 Jahren fing meine Krankheit an,kein Arzt konnte bis zu meinen 35 Geburstag feststellen was ich habe.Bandscheibenvorfälle war die Diagnose,bis ein Arzt Schichtaufnahmen von meinem Becken machte.Die Diagnose.:Morbus Bechterew.Ich hatte damals beim Versorgungsamt 20 Prozent für meine Bandscheibenvorfälle bekommen.Nun hatte ich im Dezember einen Verschlimmerungsantrag gestellt für Morbus Bechterew.Ergebnis:Eine wesentliche Änderung ist nicht eingetreten.Es wird hier kein Unterschied gemacht zwischen Bandscheibenvorfall und M.B.?


Mein Antrag auf Prozente ist abgelehnt .Ich bin sauer. Was kann ich machen.?

Gast_02
17.02.2005, 14:48
Hallo Ute,

ein **herzliches Willkommen in unserer Mitte**.
Viel machen kann man dagegen nicht.
Du könntest zwar Einspruch erheben, aber ich denke das auch dieser abgelehnt wird.
Im Moment ist es sehr schwer bei den Ämtern was zu erreichen.

Schönen Gruss

Uwe
:o

Berggeist
17.02.2005, 18:25
Hallo Ute, http://www.mainzelahr.de/smile/boese/frust.gif

ich kann mich Uwe nur anschließen. Die Behörden stehen nicht mehr auf unserer Seite. Wünsche Dir trotz allem das Dein Widerspruch mit der Einwilligung zur <Untersuchung beim Versorgungsamt Erfolg haben könnte.

Ulmka
17.02.2005, 21:33
Hallo Ute,

herzlich Willkommen in unserer großen Familie :) :knuddel: :)

Zum GdB kann ich dir leider noch nichts sagen, ich habe noch keinen Antrag gestellt....

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia

P.S.: melde dich doch an, es ist ganz einfach und kostenlos ;)

hippo
18.02.2005, 08:10
Hallo Ute,
hier im Forum gibts etliche Berichte und auch downloads.
Fange am Besten hier an: http://www.bechterewforum.de/showthread.php?t=74

Gruß
Michael

Jürgen
18.02.2005, 08:26
Hallo Ute,

ich kann Dir nur empfehlen einen Widerspruch einzulegen und Deine behandelnden Ärzte anzugeben bzw. direkt entsprechende Untersuchungsbefunde beizufügen. Der Erstantrag wird fast immer sofort abgeleht und viele akzeptieren es einfach... Die Prozente bekommt man für Einschränkungen, die man im Alltag STÄNDIG hat. Die Diagnose ist nicht ausschlaggebend, sondern die daraus resultierenden Behinderungen.

Viel Erfolg
Jürgen

Gast
18.02.2005, 19:17
Hallo Ute,

vielen geht oder ging es so wie dir. Wie schon geschrieben wurde, es gibt für die alltäglichen Einschränkungen Prozente.
Ich habe 4 Jahre gekämpft. Trotz erwiesener Polyneuropatie und deren Folgen, Bewegungseinschränkungen durch M.B. bekam ich zu hören: "Falsch gebückt".
Ich kämpfte mit Anwalt-Hilfe und bekam dann 40 GdB. Ich lasse jetzt viel Gras wachsen und komme anschließend mit dem Rasenmäher. Ich kann Ungerechtigkeiten nun mal nicht leiden.

Viel Glück bei deinem Kampf gegen das Versorgungsamt

Liebe Grüße von K.

trombone
20.02.2005, 18:12
hallo Ute,

es kommt immer darauf an, in wie weit Du durch die Erkrankung eingeschränkt bist. Wenn Du diese Einschränkung nicht nachweist oder nachweisen kannst, wirst Du keine Chancen haben die Erkrankung auch in einem erhöhten GdB wieder zu finden. Wichtig ist hier vor allem, dass der MB bzw. die Schmerzen/Einschränkungen mind. 6 Monate bestehen. Dann solltest Du eine Art Tagebuch beifügen, in dem Du niederschreibst wie Du durch die Erkrankung im täglichen Leben eingeschränkt bist. Du solltest alle für die positiven Befunde/Arztberichte kopieren und beifügen (das Versorgungsamt ist zwar eigentlich dazu verpflichtet jeden Arzt anzuschreiben - aufgrund von Finanzproblemen wird aber allerhöchstens ein Arzt angeschrieben).
Eine Chance einen Erhöhten GdB zu erhalten, hast Du eigentlich nur, wenn Du in regelmäßiger med. Betreuung bist und wg. der Erkrankung entweder Medikamente einnehmen musst (und etc.) oder schon bleibende - nachvollziehbare Einschränkungen vorhanden sind.

Ansonsten bin ich - wie die anderen auch der Meinung, dass Du auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen solltest - achte hierbei bitte unbedingt auf die Widerspruchsfrist (einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid angegeben wurde, wenn nicht verlängert sich die Frist auf ein Jahr).

Bernd73
24.02.2005, 00:24
Halllo
habe gleich beim ersten antrag stellen 20% bekommen