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Vollständige Version anzeigen : Berechnung von Krankengeld


Henrike
06.11.2003, 23:54
Hi!
Weiß jemand genau, wie man es berechnet? Kann nicht mehr lange dauern bis ich ins Krankengeld rutsche und ich möchte gern vorher wissen, was mich erwartet.
Ich habe schon mal eine Berechnung gesehen, aber ich hab, ehrlich gesagt, kein Wort verstanden.
Wieviel % von was, und dann noch die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abrechnen und wie sieht es denn mit den Steuern aus oder wird es gleich vom Nettogehalt berechnet, aber dda sind doch schon die ganzen Versicherungen vom bruttogehalt runtergerechnet. Oder seh ich das nur zu kompliziert?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Henrike

r.klute
07.11.2003, 06:27
Hallo,
Info der AOK:
http://www2.aok.de/hes/htm/leistungen/a_bis_z/k_geld.htm#Hoehe:
Höhe und Dauer
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens. Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Einmalige Zahlungen der letzten abgerechneten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes anteilig berücksichtigt.

Mitglieder, die Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, bekommen als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes, den sie zuletzt bezogen haben.

Bei einer Stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess wird nur so viel Krankengeld gezahlt, dass zusammen mit dem gegebenenfalls erhaltenen Arbeitsentgelt das vorherige Nettoarbeitsentgelt nicht überschritten wird.

Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Erhält der Versicherte Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat, so wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.

Beiträge aus Krankengeld
Als AOK-Mitglied sind sie während des Krankengeldbezuges bei uns beitragsfrei krankenversichert.

Zur Vermeidung von Nachteilen bei einer späteren Rentenbewilligung sind aber die Zeiten des Bezugs von Krankengeld Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeiten werden von der AOK dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet.

Auch in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt der soziale Schutz erhalten. Deshalb zahlt jeder, der Krankengeld bekommt und vor seiner Arbeitsunfähigkeit Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflichtig war, vom Krankengeld Beiträge.

Die Beiträge werden anteilig vom Mitglied und der AOK aufgebracht. Durch die unterschiedliche Beitragsberechnung zahlt die AOK sogar mehr als die Hälfte der Beiträge.

Bei Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe werden die Beiträge von der AOK allein bezahlt.

Wie lange wird gezahlt?
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt, verlängert sich dadurch nicht die Dauer der Krankengeldzahlung.

Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, werden wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld angesehen. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben bei der Berechnung der Krankengeldzahlungsdauer unberücksichtigt.
Gruß
Rainer

Henrike
07.11.2003, 14:22
Hi!
Vielen Dank für Deine Hilfe! Aber ich habe heute erfahren, dass egal wieviel Krankengeld ich bekomme, mein Arbeitgeber( öffentl. Dienst) 18 Wochen den Zuschuß zu meinem eigentlichen Gehalt zahlt. So dass ich im Endeffekt auf genau dieselbe Summe komme.
Ist das nicht klasse! Das verleht auf jeden Fall etwas Ruhe.
Gruß
Henrike