r.klute
25.06.2004, 05:51
Hallo,
die Praxisgebühr von zehn Euro wird bundesweit auch im Notfalldienst künftig nur noch ein Mal pro Quartal fällig. Sie ist dann aber auch (zusätzlich) von solchen Patienten zu bezahlen, die sie im selben Quartal bereits in der Regelversorgung entrichtet haben. Damit gilt für den Notfalldienst die gleiche Regelung wie auch für den normalen Praxisbesuch: Jeweils der Erstkontakt im Quartal kostet zehn Euro Praxisgebühr. Der Patient bekommt die bekannte Quittung (wahrscheinlich in grau). :schlau:
Die Neuregelung gelte ab 1. Juli, teilte die KBV am 23.06.04 mit. Bislang musste ein Patient, der im selben Quartal mehrmals den Notdienst aufsuchte, in der Regel auch mehrmals bezahlen. http://www.bechterewforum.de/images/my/19.gif
Information von: http://www.kbv.de/presse/5812.htm
Gruß
Rainer :)
die Praxisgebühr von zehn Euro wird bundesweit auch im Notfalldienst künftig nur noch ein Mal pro Quartal fällig. Sie ist dann aber auch (zusätzlich) von solchen Patienten zu bezahlen, die sie im selben Quartal bereits in der Regelversorgung entrichtet haben. Damit gilt für den Notfalldienst die gleiche Regelung wie auch für den normalen Praxisbesuch: Jeweils der Erstkontakt im Quartal kostet zehn Euro Praxisgebühr. Der Patient bekommt die bekannte Quittung (wahrscheinlich in grau). :schlau:
Die Neuregelung gelte ab 1. Juli, teilte die KBV am 23.06.04 mit. Bislang musste ein Patient, der im selben Quartal mehrmals den Notdienst aufsuchte, in der Regel auch mehrmals bezahlen. http://www.bechterewforum.de/images/my/19.gif
Information von: http://www.kbv.de/presse/5812.htm
Gruß
Rainer :)