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Vollständige Version anzeigen : Einstellungsuntersuchung


Tom
17.05.2004, 11:45
Hallo Leute!

Ich suche Meinungen und Empfehlungen zur ärztlichen Untersuchung bei der Einstellung; bei mir speziell im öffentlichen Dienst als Beamter.
Ich muss vor der Übernahme zu einem Amtsarzt. Da ich die Diagnose MB habe und einen GdB von 20% sehe ich da einige Probleme kommen.;o
Muss ich dem Arzt mein Leiden darlegen? Anmerken würde man mir nämlich nichts.
Ich habe schon meinen jetztigen Arzt gefragt, ob er mir ein Attest ausstellen kann, das besagt wie wenig ich aufgrund des MB in den letzten Jahren krank war....und, er macht es sogar.
Nur, kann so etwas helfen?
Habt Ihr schon einmal derartige Erfahrungen gemacht?

Danke schon mal für eure Tipps

Gruß Tom:dance:

Gast_01
17.05.2004, 11:53
Ich war vor gut 5 Jahren bei der Einstellungsuntersuchung. Ich habe es damals verschwiegen und nicht so wirklich die Wahrheit gesagt aber ich hatte damals keinen Schwerbehindetenausweis. Zudem wird auch eine Blutuntersuchung gemacht.

Die Aussage des Amtsarztes damals war das ich top fit bin lach.

Ich denke das du es aufgrund des Ausweises nicht verschweigen kannst. Das Problem ist ja auch das sie es dir dann nachweisen können das du nicht die Wahrheit gesagt hast.

Sabine
17.05.2004, 12:05
Das ist eine schwierige Situation, in der du dich befindest :confused:

Bei 20 % hast du ja noch keinen Schwerbehindertenausweiß, so das du dies nicht angeben mußt.
Aber da du die Diagnose MB schon hast, glaub ich solltest du sie angeben. Sonst können sie dir später den Beamtenstatus wieder weg nehmen, sollte es auffliegen!!

Der Amtsarzt wird dich sicherlich als Gesund einstufen wenn dir nichts anzumerken ist.
Den HLAB 27 testen sie dabei nicht, könnten höchstens die Entzündungswerte auffallen! Wie sieht es da bei dir aus?



Liebe Grüße
Sabine

Gast_02
17.05.2004, 12:35
Hallo Tom,

regulär würde es so aussehen, dass du es nicht angeben musst.
Ein Behinderung muss erst dann angegeben werden wenn sie die 50% erreicht.
Es ist jedoch immer besser mit offenen Karten zu spielen.
So kann dir auf jeden Fall nichts passieren.

"Ehrlich währt am längsten"

schönen Gruss

Uwe

:dance:

Bechtl58
17.05.2004, 17:53
Hallo Tom
Ich schließe mich dem Grafen an und sage spiel mit offenen Karten.
Im Beamtenstand bist du vermutlich im öffentlichen Dienst und dort sollen (soweit ich gehört habe) Behinderte mit gleicher Qualifikation bevorzug eingestellt werden.
Wünsch Dir viel Glück.
Gruß
Reinhard:hoch:

Tom
18.05.2004, 08:54
Danke für eure Aussagen!
Ich bin jetzt ca. seit 9 Jahren unter dem "Verdacht" MB diagnostiziert! Ich bin bei der Bundeswehr, und da sind die Ärzte sehr vorsichtig mit der Formulierung. Selbst der Gutachter hat bestimmte Anzeichen von MB festgestellt, aber kann nicht sicher stellen das es MB ist. HLA-B27 ist positiv, naja....was solls.
Ich würde halt gerne wissen wie die Chancen sind, mit diesem Karnkheitssyndrom beim Amtsarzt zugelassen zu werden.
Ich würde gerne mit offenen Karten spielen, jedoch denken die Behörden( Gutachter,Sozialgericht,ect.) das bei mir nicht mehr als 20% drin sind, und demnach bin ich ja fast gesund haha...
Ich werde mich nochmal mit meinem Arzt zusammen setzen und dann werde ich wohl irgendwann zur Untersuchung gehen müssen. Wenn da das Blut untersucht wird, bringt Verheimlichen sowieso nichts.

Danke erstmal an Euch!

Gruß Tom

:applaus: :applaus:

Gast_01
18.05.2004, 19:35
Ich bin mit der Blutuntersuchung durchgekommen da sie nur die Standardwerte untersucht haben. Wenn du also keinen Dauerschub hast sollte das zumindest kein Problem sein

Frank819
24.07.2004, 16:22
Hallo Tom,

das sind "einfache" arbeitsrechtliche Belange die absolut geregelt sind. Sicher kannst Du verschweigen - nur was passiert wenn Dir aus welchen Gründen auch immer eine größere Behinderung droht oder einfach vermehrte Ausfälle? - spätestens dann fangen Deine Vorgesetzten an in den Erbsen zu pullen. Und wenn dabei irgendwann festgestellt wird das Du bei Deinen Einstellungsvorausetzungen "gemogelt" hast - dann drehen sie Dir erst Recht einen Strick draus. Ich würde mich in jedem Falle bei einem Arbeitsrechtler, sei es bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, genau erkundigen was ich angeben muß und was nicht. Das sollte es Dir wert sein.

Viele Grüße

Frank

Tom
24.07.2004, 16:50
Ich danke Dir erst einmal für deine Infos!
Ich könnte mich noch ein wenig erkundigen, jedoch bin ich schon über den MB-Justiziar etwas schlauer geworden....
Es wird mir jedenfalls nicht nachzuweisen sein. Ich bin momentan sogar auf dem Standpunkt, dass es noch nichtmal MB sein muss bei mir. Nach all den Untersuchungen und Verläufen über fast 10 Jahre, bin ich der Meinung, man sollte sich nicht unbedingt auf einen "Verdacht auf MB" verlassen.
Oder wie siehst Du das?

Schönes Wochenende wünsche ich allen!

Gruß Tom :cool:

casus
24.07.2004, 17:17
Hallo Tom,

bin auch der Meinung, dass man einen "Verdacht auf MB" nicht anzugeben braucht. Blutwerte und ein positiver HLA-B27 definieren für sich auch keine bestimmte Erkrankung. Ob du allerdings die 20% GdB angeben sollst/musst, davon habe ich keine Ahnung.

Grüße
casus

Tom
25.07.2004, 10:07
Ich weiß, dass ich 20% nicht angeben muss. Man ist Verpflichtet, einen GdB ab 50% anzugeben(=Schwerbehinderung). Da gibts dann auch andere Einstellungsvoraussetzungen.
Aber ich bin ganz froh, dass es bei mir nur 20% sind, denn bewegen kann ich mich nach wie vor. Und das ist das Wichtigste!
Im Übrigen ist ein GdB von unter 30% sowieso unbrauchbar...
Also, in diesem Sinne...

Gruß Tom